Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.2 Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 17 Abs. 1 MiLoG sind die Arbeitszeiten der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer – also auch der kurzfristig Beschäftigten – spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind Beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 5.2 Kürzere Fristen

Die Fristen für einige Nachweise wurden verkürzt. Die Dauer der Probezeit muss ebenso wie der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit bzw. einer vereinbarten Befristung sowie Arbeitsort, Leistungsbeschreibung und Überstundenanordnung spätestens 7 Tage nach Arbeitsbeginn nachgewiesen sein. Die schriftlichen Angaben zu Namen und Anschriften der Vertragsparteie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückengerechtes Verhalten a... / 1 Verhältnis- und Verhaltensprävention

Mit dem Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, für ihre Beschäftigten die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Wurden nun im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erhöhte oder zu hohe Belastungen ermittelt, sollten auch geeignete Maßnahmen zur Prävention getroffen werden. Hierzu steht den Unternehmen eine...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.4 Entschädigung

Rz. 15 Die Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der öffentlichen Körperschaften üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Gleiches gilt für die Stellvertreter. Sie haben daher lediglich Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen sowie auf Ersatz ihres Verdienstausfalls (vgl. § 376 SGB III [1]).mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Betriebsverfassungsrechtliche Folgen

Rz. 115 Verstößt der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus § 17 Abs. 2 KSchG, steht dem Betriebsrat kein allgemeiner Unterlassungsanspruch gegen die Massenentlassung zu.[1] Ein allgemeiner Unterlassungsanspruch kommt allenfalls bei echten Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Betracht.[2] Bei groben Verstößen ist allerdings an § 23 Abs. 3 B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 2.1 Auswirkungen der Probezeit

Wird von vornherein ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen und ist vereinbart, dass ein bestimmter Zeitabschnitt "als Probezeit" gilt, dann hat dies ausschließlich Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Nach § 622 Abs. 3 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Diese besondere Kündigungsfrist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 2.2 Probezeit und Kündigungsschutz

Die Vereinbarung einer Probezeit hat keinen Einfluss auf die Frage des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes. Insbesondere für den allgemeinen Kündigungsschutz ist nach dem Kündigungsschutzgesetz erforderlich, aber auch ausreichend, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich länger als 6 Monate bestanden hat. Ist dies der Fall, dann besteht – sofern auch die übrigen Vorau...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Überschreiten des Schwellenwerts

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 21 KSchG ist schließlich auch, dass es sich um eine Entlassung von mehr als 500 Arbeitnehmern handelt. Bleibt die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer darunter, gelten die allgemeinen Vorschriften. Bei der Berechnung des Schwellenwerts kommt es dabei auf einen einzelnen Betrieb an,[1] wobei insoweit auf den (unionsrechtlichen) B...mehr

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Warum ist ein BGM für Unter... / 1.3 Kosten und Nutzen

In Deutschland gibt es mehr als 540 Mio. krankheitsbedingte Fehltage pro Jahr und wissenschaftliche Studien belegen, dass Produktivitätsverluste durch Präsentismus die Verluste durch Absentismus erheblich übersteigen (DGUV). Der Aufwand für BGM im Unternehmen ist stark von der Unternehmensgröße abhängig. Während Kleinstbetriebe die ohnehin gesetzlich geforderte Gefährdungsbeu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums

Rz. 8 Der betreffende Ausschuss ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zu bilden. Nach § 21 Satz 4 KSchG i. V. m. § 20 Abs. 2 KSchG besteht der Ausschuss aus dem Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit oder einem von ihm bestimmten Vertreter als Vorsitzenden und je 2 Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften als Beisitzer mit St...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.1.2.1 Frühere Rechtsprechung vor "Junk"

Rz. 177 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" (vgl. Rz. 15, 34, 155) galten in prozessualer Hinsicht folgende Grundsätze: Rügte der Arbeitnehmer den Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 17 ff. KSchG im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, war die Klage selbst bei Vorliegen eines Verstoßes grds. abzuweisen, weil der Verstoß nur zu einer...mehr

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Rückengerechtes Verhalten a... / 2 Heben und Tragen

Das Heben und Tragen von Lasten (insbesondere schwerer Lasten) zählt zu den Belastungsarten, auf die der menschliche Körper gewöhnlich nur unzureichend vorbereitet ist. Dementsprechend können Hebe- und Tragearbeiten auch zu vorzeitigen Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen, die sich wiederum in Form von Rückenbeschwerden äußern können. Aus diesem G...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Schwellenwerte für Massenentlassung (Abs. 1, 4 und 5)

Rz. 44 Die Anzeigepflicht und die sonstigen Pflichten nach § 17 Abs. 1 bis 3 KSchG werden nur ausgelöst, wenn die beabsichtigten Entlassungen bestimmte Schwellenwerte innerhalb von 30 Kalendertagen überschreiten. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind folgende Schwellenwerte zu überschreiten:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2 Betriebsverfassungsrechtlicher Zweck

Rz. 6 Zweck der Auskunfts- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebsrat bzw. der zuständigen Arbeitnehmervertretung im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 6 KSchG ist es, die Einbindung der Arbeitnehmervertreter im Falle weitreichender Personalmaßnahmen sicherzustellen, damit sie die Möglichkeiten der Vermeidung oder Abmilderung von Entlas...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Den Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder und sonstiger Funktionsinhaber im Rahmen der Betriebsverfassung regelt § 15 KSchG. Nach ihm ist nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, während eine ordentliche Kündigung wegen der besonderen Stellung der Betriebsverfassungsorgane lediglich bei Stilllegung des Betriebs oder unter erschwerten Vorau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.2 Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Hinsichtlich der Beurteilung der Regelmäßigkeit des laufenden Arbeitsentgelts legen die Sozialversicherungsträger mindestens das Arbeitsentgelt zugrunde, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Gesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache); insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeits...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Tarifliche Bestimmungen über die Einführung von Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 31 Nach § 19 Abs. 3 KSchG werden tarifvertragliche Regelungen über die Einführung, das Ausmaß und die Bezahlung von Kurzarbeit durch die Ermächtigung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt. Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit befreit den Arbeitgeber daher grds. nicht von der Beachtung entsprechender tarifvertraglicher Anforderungen.[1] Dab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2.1 Übertragungszeitraum bei Langzeiterkrankung

Die Frage, ob der Urlaubsanspruch wieder erlischt, wenn der Arbeitnehmer für die gesamte Dauer des Urlaubsjahrs und des sich anschließenden Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG durchgängig arbeitsunfähig krank war, war lange umstritten. Das BAG hat erst mit Urteil vom 24.3.2009 im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.1.2009[1] in g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften haben ihre Vorläufer in der Demobilmachungs- und der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951.[1] Die heutige Fassung dient dazu, die Vorgaben der sog. "Massenentlassungsrichtlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7 Prozessuale Fragen

Rz. 173 Streitigkeiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Massenentlassungsvorschriften sind gegenüber dem entlassenen Arbeitnehmer, dem Betriebsrat und der Arbeitsverwaltung denkbar. Insoweit gilt Folgendes: 7.1 Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rz. 174 Sofern es um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf die Nichteinhaltung der §§...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3 Vertragsgestaltung

Gegenüber dem "normalen" Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnis können sich für die Vertragsparteien besondere Rechte und Pflichten ergeben. Wie jeder andere Arbeitnehmer ist auch der Job-Sharing-Partner an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Lediglich die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit kann er im Unterschied zu anderen Arbeitnehmern grundsätzlich in Abstimmung mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 4 Befristetes Arbeitsverhältnis mit befristeter Probezeit

Auch ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis kann mit einer befristeten Probezeit vereinbart werden. Seit Inkrafttreten einer Neuregelung in § 15 Abs. 3 TzBfG am 1.8.2022 darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag allerdings nicht mehr pauschal 6 Monate betragen. Sie muss vielmehr "im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7 Angekündigte Änderung der BAG-Rechtsprechung zum Sanktionssystem

Rz. 159 Nachdem sich der 6. Senat des BAG zunächst beim EuGH rückversichert hatte, dass die – systematisch beim Konsultationsverfahren verortete – Norm des Art. 2 Abs. 3 UAbs. 3 MERL bzw. des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG keinen individualschützenden Charakter hat (vgl. Rz. 128b), kündigte der 6. Senat in einem das Anzeigeverfahren betreffenden Fall mit Beschluss vom 14.12.2023 [1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.3 Antrag

Rz. 10 Weitere Voraussetzung für die Zulassung der Kurzarbeit ist ein entsprechender Antrag des Arbeitgebers. Zwar schreibt das Gesetz einen Antrag nicht ausdrücklich vor; das Antragserfordernis folgt jedoch schon aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens, wonach eine Behörde nur auf Antrag tätig werden darf (vgl. § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X [1]). Rz. 11 Nach §§ 95...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Verbot der ordentlichen Kündigung

Rz. 121 Abgesehen von der Kündigung aus wichtigem Grund erklärt § 15 Abs. 1–3a KSchG die Kündigung für unzulässig. Nur unter der Voraussetzung des § 15 Abs. 4 oder 5 KSchG ist sie zulässig. Maßgebend ist daher deren Zeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der durch sie herbeigeführten Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Während des Zeitraums, in dem der Kündigungsschutz im Rahmen der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3 Individualrechtlicher Schutzzweck

Rz. 8 Im Übrigen bezwecken die Massenentlassungsvorschriften auch den Schutz der Arbeitnehmer. [1] Dies ergibt sich aus dem Erwägungsgrund (2) der MERL, den "Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen zu verstärken". Soweit Vorschriften verletzt werden, die zumindest auch individualschützenden Charakter haben, droht im Falle der Nichteinhaltung dieser Normen die Unwirksam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Betriebliche Fortbildung/Weiterbildung durch den Arbeitgeber

Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B. Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifikation, berufsbegleitende Weiterbildung und sonstige berufliche Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 5 Anordnung durch den Arbeitgeber

Nach § 611 Abs. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Diese Verpflichtung ist eine Hauptleistungspflicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung ergibt sich dabei unter Berücksichtigung der allgemeinen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung.[1] Es ist daher Teil der Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2 Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers

2.1 Grundsätze Der bisherige und der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht erfüllen. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Unterrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 1 Hauptleistungspflichten

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Pflicht des Mitarbeiters zu arbeiten und die des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung[1], werden durch die Einführung der Kurzarbeit im gleichen Verhältnis herabgesetzt. Die Kurzarbeit – und mit ihr die (teilweise) Suspendierung der Hauptpflichten – endet mit Erreichen des durch Indiv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 5.2 Berechtigte Verweigerung durch Arbeitnehmer?

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das Direktionsrecht gestattet regelmäßig auch nur eine Konkretisierung der Arbeitspflicht, keine vollständige Neufassung. Die Anweisung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung außerhalb der Arbeitszeiten oder an einem anderen als dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 5.1 Abmahnung und Kündigung

Sind keine ausdrücklichen (tarif-)vertraglichen Regelungen zu Inhalt und Umfang der Fortbildungspflicht getroffen, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich auch einseitig die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Fortbildung anordnen, soweit die Maßnahme der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich ist.[1] Hat der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3.1 Grundsätze

Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, so geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. § 613a Abs. 6 BGB regelt das Recht des Arbeitnehmers, den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Das Widerspruchsrecht besteht ausnahmsweise in den Fällen nicht, in denen ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen ist und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Bezahlte Freistellung während der Kurzarbeit

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB (z. B. Tod naher Angehöriger, Eheschließung, Niederkunft, Wohnungswechsel) vor oder findet sich eine entsprechende Regelung in einem Manteltarifvertrag, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nach dem Ausfallprinzip zur Zahlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts verpflichtet. Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 3 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen. Gleichzeitig hat der Beschäftigte zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Voraussetzung für die Ina...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 1 Die Familienpflegezeit

Mit dem Familienpflegezeitgesetz wird Beschäftigten in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten der Anspruch auf eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung eingeräumt. Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind dabei nicht mitzurechnen. Die Familienpflegezeit beträgt maximal 24 Monate, wobei jedoch die (durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit nicht unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 5 Verringerung der individuellen Arbeitszeit

Nach § 2 FPfZG können Beschäftigte mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf höchstens 15 Wochenstunden reduziert wird. Bei unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten oder einer unterschiedlichen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu einem Jahr 15 Stunden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Versicherungs- und Beitragspflicht

Werden Mitarbeiter während Fortbildungen unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt, besteht die Sozialversicherungspflicht in aller Regel fort. Findet die Freistellung zugunsten eines Studiums statt, wird der Mitarbeiter nur in Einzelfällen aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei.[1] Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforderlichen Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 4 Feiertage während der Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertages hätte, d. h. im vorliegenden Zusammenhang in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 5 Kündigungsschutz

Ein eigenständiges Kündigungsverbot sieht § 613a Abs. 4 BGB vor. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Die Vorschrift findet nicht nur auf die Kündigung Anwendung, sondern erfasst auch sonstige Beendigungstatbestände, die wegen des Betriebsübergangs erfolgen. Angesprochen ist damit der Aufhebungsvertrag und die Eigenkündigu...mehr