Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 27 Kaufrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 Der Generalplaner erhält vom Bauherrn Honorar entweder nach einem Zahlungsplan oder nach Planungsfortschritt (§ 15 Abs. 2 HOAI). Dabei kann ein zahlungsunwilliger Bauherr oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen Planungsmängeln in einem "Gewerk" ein Ärgernis für das Miteinander der Planer darstellen. Der Fachingenieur, der eine ordnungsgemäße Arbeit abgeliefert hat, hat o...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 72 Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder verpfändet der Bank hiermit die jeweils bei _____...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 63 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[97] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Checkliste "Logistik"-Vertrag (nur Besonderheiten)

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 47 Urheberrecht / III. Checkliste

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§ 27 Kaufrecht / (b) Abnahme

Rz. 17 Durch die Abnahme befreit der Käufer den Verkäufer vom Besitz der Ware und damit von der Pflicht zur Übergabe und Übereignung. Die Abnahmepflicht setzt voraus, dass der Verkäufer oder ein herausgabebereiter Dritter zur Besitzübertragung imstande ist und die Kaufsache dem Käufer angeboten wird. Die Sache muss zudem in vertragsgemäßem Zustand, insbesondere mangelfrei se...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 62 Bei der konkreten Bestimmung der vertraglichen Arbeitsleistung nach Position, Inhalt und Ort der Tätigkeit wird häufig eine Direktionsrechtsklausel aufgenommen zur Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes nach den künftigen betrieblichen Planungen und Erfordernissen mit Erweiterung oder Einschränkung des gesetzlichen Direktionsrechts nach § 106 GewO. Dabei muss vorab beda...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit

Rz. 64 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[111] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[112] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird de...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (1) Hauptpflichten des Verkäufers

Rz. 9 Die Hauptpflichten des Verkäufers sind in § 433 Abs. 1 BGB aufgeführt. (a) Übergabe Rz. 10 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868,...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (c) Mangelfreie Lieferung

Rz. 12 Die Lieferung einer mangelfreien Sache ist Bestandteil der vertragsmäßigen Erfüllungspflicht mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen aus §§ 266, 294, 320 BGB vor Gefahrübergang und aus §§ 437 ff. BGB nach Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB).[10]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Überblick

Rz. 393 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste er dem VN d...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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§ 10 Privates Baurecht / a) Nachträge

Rz. 8 Bauvorhaben werden in den seltensten Fällen so ausgeführt, wie sie bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Teils liegt dies an technischen Schwierigkeiten, die sich im Verlauf der Ausführung stellen, teils an Zusatzwünschen, die der Bauherr während der Ausführung beauftragt. Häufig kommt noch der Zeitdruck hinzu: Um bspw. ein großes gewerbliches Objekt möglichst früh ve...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (2) Pflichten des Käufers

Rz. 15 Haupt- und Gegenseitigkeitspflicht des Käufers ist die Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Die ebenfalls in § 433 Abs. 2 BGB erwähnte Pflicht zur Abnahme der Kaufsache ist nach h.M. regelmäßig nur eine Nebenpflicht, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.[21] (a) Kaufpreiszahlung Rz. 16 Die Kaufpreiszahlung wird mit Abschluss des Kaufvertrags (§ 271 Abs. 1 BGB) fällig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Salvatorische Klausel

Rz. 512 Zur Absicherung des Bestandes der Vereinbarung wird die übliche Klausel empfohlen, wonach die Vereinbarung nicht insgesamt unwirksam ist, wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind und die Parteien sich verpflichten, nach dem Vertragswillen entsprechende rechtswirksame Regelungen zu finden. Unterliegt der Aufhebungsvertrag als vom Arbeitgeber gestellter Formular...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Kauf von Software

Rz. 34 Folgende Informationen sollten im ersten Mandantengespräch eingeholt werden:mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Zulässigkeit und Inhalt der Rechtwahl (Art. 3 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 34 Die Rechtswahlabrede ist ein verselbstständigter Vertrag im Vertrag. Das gilt auch dann, wenn er durch eine einfache Klausel ggf. in AGB[105] vereinbart wurde (Art. 3 Abs. 5 Rom I-VO).[106] Dieser Verweisungsvertrag kann zu jeder Zeit, insbesondere auch erst nachträglich (im Prozess) geschlossen, aufgehoben oder geändert werden (Art. 3 Abs. 2 Rom I-VO).[107] Die Wahl w...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Pflichten der Vertragsparteien

Rz. 8 Der Kaufvertrag begründet gegenseitige Verpflichtungen der Vertragspartner. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB). Hierzu gehört auch die Pflicht, dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übertragen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 26 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 GmbH-Recht / 10. Schuldrechtliche Vereinbarungen

Rz. 35 Neben dem Gesellschaftsvertrag sind als schuldrechtlich bezeichnete[151] Nebenvereinbarungen weit verbreitet; solche sind nach bislang einhelliger Ansicht formlos gültig.[152] Auf den Erwerber des Geschäftsanteils gehen derartige Pflichten nur kraft ausdrücklicher Vereinbarung über. Ihr Inhalt soll grundsätzlich[153] frei gestaltbar sein und keine Regeln für das Gesel...mehr

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§ 28 Leasing / aa) Anspruch auf Mangelbeseitigung, § 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB

Rz. 57 Die in der Praxis üblichen Bedingungen sehen keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag vor, wenn der Leasingnehmer Nacherfüllung in der Variante der Mangelbeseitigung geltend macht. Das ist im Ergebnis jedenfalls deshalb AGB-rechtlich unbedenklich, weil der Leasingnehmer im Falle der Weigerung des Verkäufers, den Mangel zu beheben, zu den Sekundärrechten übergehen kan...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Unterschiedliche Mängelfristen

Rz. 75 Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme. Der Abnahmezeitpunkt für den Generalplaner ist ein anderer als für den Baugrundgutachter oder den Tragwerksplaner, dem nur die Grundleistungen übertragen sind.[128] Dem Vorteil des Bauherrn, nämlich die einheitliche Verjährungsfrist, steht der Nachteil des Generalplaners gegenüber, dass im Innenverhältnis die Gewährleistungs...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Gegenstand der Rechtswahl

Rz. 83 § 1051 Abs. 1 ZPO verpflichtet das Schiedsgericht, die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den von den Parteien bezeichneten Rechtsvorschriften zu entscheiden. Es besteht Einigkeit, dass sich mit der Verwendung des Begriffs "Rechtsvorschriften" die Absicht verbindet, den Parteien auch die Wahl nichtstaatlicher Regelwerke wie der UNIDROIT Principles of International Co...mehr

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§ 35 Reiserecht / k) Haftungsbeschränkungen

Rz. 156 § 651p BGB sieht Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden vor. Hierbei handelt es sich zum einen um vertragliche Haftungsbeschränkungen. Nach § 651p Abs. 1 BGB kann der Reiseveranstalter die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzen, wenn es sich bei dem Schaden nicht um einen Körperschaden handelt und (die Voraussetzung ist kumul...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Einordnung

Rz. 46 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[83] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 27 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ff) Pflichten im elektronischen Verkehr

Rz. 145 Bedient sich der Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien, hat er zusätzlich zu den Anforderungen aus §§ 312 ff. BGB die sich aus § 312i BGB ergebenden Pflichten zu erfüllen. Während der Begriff des Fernabsatzvertrags jede Form des Vertragsschlusses unter physisch ...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / b) Nichterreichbarkeit

Rz. 33 Nach § 80 WpHG sind Direktbanken als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung notwendigen Mittel und Verfahren vorzuhalten und wirksam einzusetzen. Dazu zählen insbesondere ausreichende personelle und technische Kapazitäten, die den zu erwartenden Kundenverkehr bewältigen lassen.[125] In Zeiten vorh...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Fortsetzungszusammenhang

Rz. 20 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen ein "Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" oder der Verzicht auf Verbindung einzelner Verstöße zu einer "rechtlichen Einheit".[37] Der Ausschluss der Berücksichtigung eines Fortsetzungszusammenhangs (dessen Anwendbarkeit allerdings nach Aufgabe dieser Rechtsfigur im Strafrecht auch im Wet...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Vergütung

Rz. 70 Nach § 453 Abs. 2 HGB hat der Spediteur Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die frühere Abrechnungsmöglichkeit zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber, wonach der Spediteur gem. §§ 408, 409 HGB aF Auslagenersatz plus allgemeine Versendungsprovision verlangen konnte, ist im Gesetz nicht mehr ausdrücklich geregelt. Ergänzend gilt jedoch § 354 HGB. Die zweite ...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Haftung nach ADSp

Rz. 61 Soweit das Haftungsrecht im HGB – wie oben in Rdn 32 dargestellt – AGB-fest ausgestaltet ist, sind für die ADSp wie für andere Geschäftsbedingungen im Transportsektor einheitliche Haftungsstrukturen vorgegeben. Dies betrifft insbesondere das Haftungsprinzip, die Haftung für Dritte, Haftungshöchstbetrag bei Verspätungsschäden, Schadenreklamation und Verjährung. Die ADS...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XVI. Belehrungen

Rz. 37 Die Belehrungen dokumentieren die Erfüllung der Amtspflichten des Notars. Da bei Abweichungen von neutralen, ausgewogenen Formulierungen durch solche Belehrungen für den beurkundenden Notar die Möglichkeit einer Exkulpation besteht, sind sie besonders unter diesem Aspekt zu betrachten. Insbesondere wenn auf besondere Risiken für eine der Parteien oder auf Abweichungen...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Einschaltung des Reisevermittlers in die Zahlungsabwicklung

Rz. 189 In aller Regel erfolgt die Zahlung des Reisepreises durch den Reisenden direkt an den Reiserveranstalter ("Direktinkasso") und nicht über den Reisevermittler ("Agenturinkasso"). Wenn es zu dem Fall des Agenturinkassos kommt, darf der Reisevermittler nur Zahlungen auf den Reisepreis entgegennehmen, wenn er den Reisenden über die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers ...mehr

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten greift dieser Versicherungsschutz aber nicht mehr. Hier ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / E. Anmerkungen zum Muster

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Planänderungen nach Beurkundung des Bauträgervertrags (zu § 4 Abs. 2 des Mustervertrags)

Rz. 18 Größere Bauprojekte werden nach aller Erfahrung immer wieder umgeplant. Die Baupläne, die mit der Grundlagenurkunde festgelegt worden sind, entsprechen dann mitunter schon bei Abschluss des Bauträgervertrags dem neuesten Stand nicht mehr; die Grundrisse etwa haben sich bereits verändert. In diesem Fall müssen feststehende Abweichungen schon im Vertragstext festgeschri...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (a) Übergabe

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868, 930 BGB), die Abtretung des gegenüber einem Dritten bestehenden Herausgabeanspruchs (§§...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 7. Pflicht zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten

Rz. 26 In den Vertragshändlerverträgen ist es üblich, dass der Hersteller den Vertragshändler zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten verpflichtet. Dabei verpflichtet sich der Vertragshändler, die Garantiearbeiten selbst durchzuführen und die Ware nicht zum Zwecke der Nachbesserung an den Hersteller zurückzusenden. Diese Pflicht hatte im Rahmen von Herstel...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Transparenzgebot

Rz. 142 Nach Art. 246 § 4 EGBGB hat der Unternehmer die Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Bei den Begriffen "klar" und "verständlich" wird man sich im Wesentlichen an dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot orientieren können, wenngleich die Anforderungen bei Art. 246 § 4 EGBGB darüber hinausgehen dürften.[267] Neben einem geordneten Ers...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (b) Eigentumsverschaffung

Rz. 11 Der Verkäufer muss dem Käufer (oder einem von ihm benannten Dritten, § 328 BGB) das Eigentum an der Kaufsache übertragen (nach den §§ 929 ff., 873, 925 BGB). Bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (§ 449 Abs. 1 BGB) hat der Verkäufer erst mit dessen Erlöschen erfüllt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auch der nichtberechtigte Verkäufer kann einem gutgläubigen K...mehr