Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen der Gewährung von Ermessensboni

Rz. 740 Immer größerer Beliebtheit erfreut sich in der Praxis die Gewährung von Ermessensbonuszahlungen, die Arbeitgebern als Instrument zur Flexibilisierung der Vergütung zur Verfügung steht. Ermessensboni sind dahingehend ausgestaltet, dass dem Arbeitnehmer aufgrund arbeits- oder kollektivvertraglicher Vereinbarung zwar grds. ein Bonusanspruch eingeräumt wird, die Höhe des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Aufschiebende Bedingung

Rz. 572 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses kann gem. § 158 Abs. 1 BGB von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (aufschiebende Bedingung). Rz. 573 In Literatur und Schrifttum findet sich wenig zur Zulässigkeit von aufschiebenden Bedingungen bei einem Arbeitsvertrag. Der Vorbehalt einer erfolgreichen Teilnahme an einem Assessment-Center soll un...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 489 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Mit Wirkung ab dem 1.1.2023 hat § 5 Abs. 1a EFZG für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 601 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 599) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese von ihm eingezogenen Beträge...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Vertrauensschutz bei Altverträgen

Rz. 211 Bedeutung erlangt der Grundsatz der ergänzenden Vertragsauslegung bei der Überführung von Arbeitsverträgen, die vor dem 1.1.2002 begründet worden sind, in neues Recht.[548] Enthält ein solcher Altvertrag einen Widerrufsvorbehalt, der nicht den förmlichen Anforderungen genügt, die § 308 Nr. 4 BGB an solche Vereinbarungen stellt (vgl. dazu Rdn 1725), lässt der 5. Senat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pfandrechte und sonstige Sicherheiten

Rn. 232 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Materiell fallen unter die Angabepflicht Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen bzw. -abtretungen und Eigentumsvorbehalte. Branchen-, betriebs- oder verkehrsübliche Sicherheiten sind hiervon ausgenommen (vgl. ebenso Beck Bil-Komm. (2022), § 268 HGB, Rn. 54; a. A. MünchKomm. HGB (2020), § 268,...mehr

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Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im B2B-Bereich

Zusammenfassung Der Käufer hat im B2B-Bereich Waren sofort nach ihrer Ablieferung auf Sachmängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die fristgemäße Anzeige, verliert er in Bezug auf erkennbare Mängel sämtliche Rechte und Ansprüche. Untersuchungspflicht nach § 377 HGB Bei Handelskäufen im B2B-Bereich trifft den Käufer na...mehr

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Schriftform – Parteivereinb... / 1.5 Gesetzliche Schriftformklausel

Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bleibt hiervon unberührt. Praxis-Beispiel Zwingendes Schriftformerfordernis Deshalb bedarf die Kündigungserklärung eines Mietverhältnisses (§ 568 BGB), der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung nach § 574b BGB oder die Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) nach wie vor zwingend der Schriftform. Praxis-Tipp Unwirksame AGB und Ab...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 110 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) AGB im Umfang des § 449 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Ziff. 3.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 173 Vom HGB-Frachtrecht kann in den Grenzen des § 449 HGB auch durch AGB abgewichen werden. Insbesondere können die Haftungshöchstgrenzen angepasst und statt 8,33 SZR pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung abweichende Höchstsummen vereinbart werden. § 449 Abs. 2 HGB erlaubt das unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Korridors zwischen 2 und 40 SZR.mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / c) Beweislast und AGB-rechtliche Wirksamkeit der Beschränkung

Rz. 25 Die doppelte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf unmittelbare Schäden auf Ebene der primären Risikoabgrenzung (§§ 1–4 AVB-VSV) einerseits und als Ausschlusstatbestand (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) andererseits, die teilweise als "überflüssig" bezeichnet wird,[79] hat zumindest aber Auswirkungen auf die Beweislast. So muss nach den Grundsätzen der Beweisführung im Versic...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) AGB des Versicherungsnehmers (Ziff. 3.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 171 Die DTV-VHV 2003/2011 sehen in Ziff. 3.1 und 3.2 die Möglichkeit vor, AGB in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Versicherers. Rz. 172 In der Praxis dominieren seit Jahrzehnten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Zu Zeiten, in denen das HGB keine ausgewogene und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Regelun...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Individualvereinbarung

Rz. 108 Die Individualvereinbarung ist abzugrenzen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB oder AAB). Die Wirksamkeit der Individualvereinbarung, die nur mit außergewöhnlicher und akribischer Sorgfalt zu erreichen ist, hängt von der individuellen Behandlung durch den Anwalt selbst ab. Individualvereinbarungen müssen in Bezug auf die Haftungssumme tatsächlich ausgehandelt se...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / ff) Allgemeines

Rz. 157 Von der Rechtsprechung sind bis heute gegen die Experimentierklausel keine durchgreifenden Wirksamkeitsbedenken aus AGB-rechtlicher Sicht erhoben worden.[289] Demgegenüber vertreten Koch/Artz [290] erstmals seit Mitte 2001 die Auffassung, dass die Erprobungsklausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) nicht standhalte und im Übrigen als "überraschend...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Zustandekommen des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 12 Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder schuldrechtliche Vertrag – durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff. BGB). In der Praxis stellt der (künftige) Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag auf einem vom Rechtsschutzversicherer vorbereiteten Formular, in welchem auf die ARB verwiesen wird. Das Antragsformular sieht regelmäßig für den Versicherungsinteresse...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / Literaturtipps

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Auslegung und Inhaltskontrolle der VHB

Rz. 12 Als Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen die AVB der Hausratversicherung der Inhaltskontrolle durch die Gerichte (§§ 305 ff. BGB); das gilt selbstverständlich auch für die Klauseln, die von den Versicherern zur Ersetzung mit dem VVG 2008 nicht mehr konformer Bedingungen (Art. 1 Abs. 3 EGVVG) formuliert wurden. Der AGB-Kontrolle hat nach st. Rspr. des BGH die Au...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Auslegung von Antragsfragen

Rz. 400 Maßgebend für die Auslegung der Antragsfragen ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Zu fragen ist deshalb, wie dieser bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung die gewählte Formulierung unter Berücksichtigung ihres dabei erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss – auch wenn es sich nicht um AGB bzw. AVB handelt.[991] Hinwei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Auslegung der AVB

Rz. 51 Der Auslegung der AVB kommt besondere Bedeutung zu. Sie betrifft zum einen den Anwendungsbereich der Klausel, also die Feststellung, ob diese im Einzelfall Anwendung findet oder nicht. Rz. 52 Insbesondere aber betrifft sie zum anderen die Frage, wie die einzelnen Bedingungen inhaltlich zu verstehen sind. Hierbei knüpft der BGH regelmäßig an die Verständnismöglichkeit d...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / V. Vorauszahlung

Rz. 157 Ein Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Rückkaufswertes (§ 169 VVG) eine sog. Vorauszahlung (auch Policendarlehen genannt) auf die Versicherungsleistung gewähren. In der Vergangenheit wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Policendarlehen nicht um ein Darlehen i.S.d. seinerzeit geltenden § 607 BGB a.F. handelt. Demgeg...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 7. Kurortklausel (§ 5 Abs. 2 MB/KT)

Rz. 750 Diese Vorschrift enthält einen Ausschluss der Leistungspflicht während des Aufenthalts in einem Heilbad oder Kurort, selbst wenn sich der Versicherte im Krankenhaus befindet. Hierzu existieren wiederum Ausnahmen. Hintergrund dieses Leistungsausschlusses ist die Vermeidung von Überprüfungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten. Auch diese Regelung ist unter AGB-rechtlichen ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 105 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht.[341] Begrenzbar sind ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Lebensversicherung / b) Rechtslage zur Überschussbeteiligung bis zum 31.12.2007

Rz. 251 Vor Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG am 29.7.1994 bedurften die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Versicherungsaufsicht auf eine sehr vorsichtige Beitragskalkulation der Versicherer geachtet, um eine langfristige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Subsidiaritätsklauseln

Rz. 48 Schon an dieser Stelle sei erwähnt, dass D&O-Versicherungen zur Vermeidung von Mehrfachversicherungen i.S.d. § 78 VVG mit den dort enthaltenen Rechtsfolgen bisweilen sog. Subsidiaritätsklauseln enthalten. Überschneidungen zu anderen Versicherungen sind denkbar. Hauptanwendungsfälle anderweitiger Überschneidungsmöglichkeiten sind z.B. die Bereiche "Kreditversicherung" ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Vertragliche Ausschlüsse

Rz. 84 § 49 AVB-VSV enthält eine Reihe von objektiven Risikoausschlüssen. Dem Ausschluss mittelbarer Schäden (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) ist vor dem Hintergrund der Verschiebung des Merkmals auf Ebene der primären Risikoabgrenzung in der Regel nur konkretisierende Bedeutung beizumessen (zu AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken s. Rdn 26). Schäden durch Zahlung von Geldstrafen, Bußge...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / I. Überblick

Das stetig wachsende Feld des Legal Tech ist aus der deutschen Rechtslandschaft kaum noch wegzudenken. Zahlreiche Legal-Tech-Anbieter – wie beispielsweise Dokumente generierende Online-Plattformen oder Plattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen – haben sich mittlerweile am Markt fest etabliert. Auch das Erbrecht profitiert von der Vielfalt der Legal-Tech-Anbieter...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB).mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Repräsentant

Rz. 136 Außer für eigenes Verschulden hat der Versicherungsnehmer für ein entsprechend relevantes Verschulden seines Repräsentanten einzustehen. Der noch in den VHB 84 unternommene Versuch, den Kreis der Repräsentanten auf mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen zu erweitern (§ 9 Nr. 1a VHB 84) und aus dem Versicherungsschutz gegen Einbruchdie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Tarif mit Tarifbedingungen (§ 4 Abs. 1 MB/KK)

Rz. 375 Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich nach § 4 Abs. 1 MB/KK aus dem Tarif des Versicherers mit den entsprechenden Tarifbedingungen. In Tarifen und Tarifbedingungen beschreiben die Krankenversicherer wesentliche Teile ihrer Produkte. Sie unterliegen infolge der ständigen Änderung des Bedarfs in der medizinischen Versorgung sowie des Fortschritts in der...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / c) Einbeziehung weiterer Gegenstände in einen Vergleich

Rz. 364 Werden in einen Vergleich auch andere, nicht rechtshängig gewordene Streitfälle miteinbezogen, so gehen sie nicht zu Lasten des Rechtsschutzversicherers, wenn sich dessen Rechtsschutzpflicht nicht auf sie erstreckt.[363] Eine Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers besteht nach einem Urteil des BGH hingegen, wenn weitere, bisher nicht streitige Gegenstände (d.h....mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Bewusstes Abweichen von Umwelt-Schutzbestimmungen

Rz. 69 Ein weiterer bedeutsamer Ausschluss ist – in Erweiterung von § 143 Abs. 2, 3 VVG – die Regelung, dass solche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind, die ihre Ursache darin haben, dass die Personen, die den Schaden verursachen, bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Abtretung

Rz. 554 Für die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einer Lebensversicherung gelten zunächst die allgemeinen Regeln der §§ 398 ff. BGB . Sie werden ergänzt durch die Versicherungsbedingungen. In § 9 der Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung wird zunächst klargestellt, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem Versic...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles

Rz. 171 Ziff. 8.2 regelt den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles – und zwar spezifisch – hinsichtlich der einzelnen Bausteine der Deckung in den Ziff. 4.2 bis 4.6.[325] Trotz der – jedenfalls auf den ersten Blick – entstandenen "Ziffernwüste"[326] ist diese Regelung AGB-rechtlich (wohl) nicht zu beanstanden. Die Gefahren der Vorverlagerung im Rahmen der Ziff. 8....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Vereinbarung

Rz. 28 Die AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrages in der bei Vertragsschluss vereinbarten und zugrunde gelegten Fassung. Rz. 29 Beispiel In der Hausratversicherung sind die VHB mehrfach geändert worden, so dass als AVB in Betracht kommen: VHB 1942, VHB 1966, VHB 1974, VHB 1984, VHB 1992, VHB 2000, VHB 2008, VHB 2010, VHB 2022. Rz. 30 Vom früheren Bundesaufsichtsamt ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Nachbearbeitung (Ziff. 4.3.2.2)

Rz. 91 Ziff. 4.3.2.2 ersetzt die Kosten für eine rechtlich gebotene und wirtschaftlich zumutbare Nachbearbeitung der verarbeiteten oder bearbeiteten Erzeugnisse oder die für eine andere Schadenbeseitigung aufgewandten Kosten. Aus der Formulierung lässt sich unschwer entnehmen, dass sich Ziff. 4.3.2.1 des Modells und Ziff. 4.3.2.2 gegenseitig ausschließen.[182] Ist demzufolge...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Sicherheitsvorschriften (A 3.3.1.1 VHB 2022)

Rz. 198 Die Sicherheitsvorschriften beinhalten gefahrmindernde Obliegenheiten. Sie fordern von dem Versicherungsnehmer ein Verhalten, das einer versicherten Gefahr entgegenwirkt. Rz. 199 Allgemein sind gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies sind VDE-Normen, Regeln für den Betrieb von Gasgeräten, polizeiliche Vorschriften über die Lagerung leich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Neufassung Stand Februar 2014

Rz. 128 Die aktualisierten Musterbedingungen (AHB Stand Februar 2014) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhalten unter Ziff. 1.1 AHB den Versuch einer Definition des "Schadenereignis": Zitat "Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Vers...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Weitere Ausschlüsse (außerhalb der Muster-AUB 2020/2014)

Rz. 183 Ausschlüsse und Ausnahmen sind dispositiv. Besondere Ausnahmen können ebenso wie zusätzliche Ausschlüsse den konkreten AUB des VR zugrunde liegen. Erwähnt seien die in früheren Musterbedingungen enthaltenen Ausschlüsse für Berufs- und Gewerbekrankheiten und für Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse (§ 2 (3) a und c AUB 61) oder der...mehr