Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 14. Klausel zum Lagergeld

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 116 Der Verkäufer wünscht, bei (vorübergehender) Nichtabnahme der bestellten Sache ein pauschaliertes Lagergeld für die Einlagerung berechnen zu dürfen. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 117 Die zwingenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf stehen einer solchen Regelung über die Zahlung von Lagergeld nicht entgegen.[212] In der Sache k...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) Abtretungsverbot

aa) Abtretungsverbot in Verkauf- und Einkauf-AGB Rz. 212 Ein Abtretungsverbot ist meistens in Einkauf-AGB enthalten,[326] in Liefer-AGB kann es vor allem Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, aber auch die Weiterveräußerungs-Kaufpreisansprüche betreffen. Das (umfassende oder eingeschränkte) Abtretungsverbot ist in Einkaufs- und Verkaufs-AGB nach § 307 grundsätzlich zulässig....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

(1) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu kommt vor allem die Forderung möglichst hoher Abschlagszahlungen in Betracht. Im hier relevanten unte...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 132 Der Händler von Waren befürchtet, an Werbeaussagen seines Vorlieferanten oder des Herstellers gebunden zu sein. Daher wünscht er, vom Vorlieferanten freigestellt zu werden.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 185 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 78 ff.).mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / f) Grundsätze der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB

aa) "Kontrollfreiheit", § 307 Abs. 3 BGB Rz. 22 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB gelten die Regelungen der Inhaltskontrolle (§§ 307 Abs. 1 und 2, 308 f. BGB) nur bei Klauseln, die einen von den Rechtsvorschriften[63] abweichenden oder diese ergänzenden Inhalt haben. Andere Klauseln werden nicht der Inhaltskontrolle unterzogen und müssen lediglich den allgemeinen Anforderungen z.B. ...mehr

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§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB

Rz. 11 Haben die Parteien bei oder nach Vertragsabschluss Ergänzendes oder Abweichendes vereinbart, so gilt dies vorrangig, und zwar auch zugunsten des Verwenders.[18] Bei Abreden vor Vertragsabschluss ist allerdings besonders zu prüfen, ob diese Abreden durch den Abschluss des Vertrags nicht überholt sind Rz. 12 Darüber hinaus führt der Vorrang der Individualabrede zur Unwir...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher

Rz. 38 Die strengsten Anforderungen gelten im Bereich der Verwendung von AGB durch einen Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB) gegenüber einem Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB):mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Anwendungsfall: Auftragnehmer und Auftraggeber

Rz. 130 Da die Wirksamkeit von AGB (nach überwiegender Ansicht) nicht nach der konkreten Verwendung überprüft wird, sondern ein überindividueller (generalisierender) Maßstab angelegt wird, ist zur Sicherung der Wirksamkeit ein entsprechender Anwendungshinweis auf die Verwendung und Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern zu empfehlen. Ohne diesen allgemeinen Hinweis wü...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 2. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Unternehmer

Rz. 40 Bei Verträgen zwischen Unternehmern findet die AGB-Kontrolle eingeschränkte Anwendung, § 310 Abs. 1 BGB. § 305 Abs. 2 und 3, § 308 Nr. 1, 2 bis 8 und § 309 BGB sind unmittelbar nicht anwendbar, ihre Rechtsgedanken fließen dann aber über § 307 Abs. 1 und 2 BGB wieder ein. Auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / g) Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, § 306 BGB

aa) Reichweite der Unwirksamkeit der AGB-Bestimmung, § 306 BGB Rz. 34 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Gefahrübergang und Kosten bei Versendungskauf

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 206 § 447 BGB gilt im unternehmerischen Verkehr uneingeschränkt, so dass es keiner diesbezüglichen Regelung bedarf, wenn der Leistungsort nach § 269 Abs. 1, Abs. 3 BGB beim Verkäufer liegt. Eine entsprechende Klausel zum Leistungsort ist als Klarstellung unbedenklich. Zudem ist der Leistungsort im unternehmerischen Verkehr auch durch AGB regelbar...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Untersuchungs-/Rügepflicht Rz. 67 Das Kaufrecht sieht keine Untersuchungs- und/oder Rügepflicht des Verbrauchers vor. Das SchuldRModG hat von Art. 5 Abs. 2 der Kauf-RL (Rüge innerhalb von zwei Monaten nach Erkennen) keinen Gebrauch gemacht. Die vertragliche Vereinbarung einer Rügepflicht ist gleichwohl zulässig, wie § 309 Nr. 8 BGB zeigt. Denn die Verletzung von Rügepflic...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Klauseln zu Zahlungsbedingungen und Verzug; Voraussetzung für Mängelansprüche

a) Erleichterung des Verzugs/Erschwerung der Mängelansprüche (Verkauf-AGB) aa) Rechtliche Grundlagen (1) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu ko...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 9. Klauseln zur Begrenzung der Verzugshaftung; Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 86 Der Verkäufer wünscht, seine Verzugshaftung auf "vernünftige" Höchstbeträge zu begrenzen. Zudem möchte er im Falle "Höherer Gewalt", Pandemie und von Streik oder Aussperrung eine angemessene Terminverschiebung erreichen. b) Rechtliche Grundlagen aa) Terminverschiebung bei Höherer Gewalt, Streik und Aussperrung Rz. 87 Im Falle "Höherer ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Klauseln zur Mängelrüge; Schadensersatz bei unberechtigter Mängelrüge

a) Typischer Sachverhalt Rz. 66 Der Verkäufer hat ein Interesse daran, dass der Käufer ihn zeitnah und detailliert über auftretende Sach- und Rechtsmängel informiert. Andererseits soll der Käufer bei unberechtigten Mangelrügen alle dem Verkäufer hieraus entstehenden Kosten tragen. b) Rechtliche Grundlagen aa) Untersuchungs-/Rügepflicht Rz. 67 Das Kaufrecht sieht keine Untersuchu...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 160 Der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer im Falle von Mängeln unabhängig von einem Verschulden auf Schadensersatz hafte. Dies soll auch dann gelten, wenn der Auftragnehmer nur (Zwischen-)Händler ist.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Gerichtsstand

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 125 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 15. Weitere übliche Klauseln

a) Aufrechnungsbeschränkung/Ausschluss Zurückbehaltungsrecht aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 121 Der Verwender möchte dem Kunden das nach § 387 BGB bestehende Aufrechnungsrecht abschneiden. Dies ist nach § 309 Nr. 3 BGB nicht möglich, soweit die Forderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde oder (vom Verwender) nicht bestritten wird. Darüber hinaus hat der BGH eine weite...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 92 Der Verkäufer möchte bei Unmöglichkeit der Lieferung keinen negativen Folgen ausgesetzt sein.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Gefahrübergang bei Versendung Rz. 56 Nach § 446 BGB geht die Gefahr mit der "Übergabe" auf den Käufer über. Für den Versendungskauf, bei dem zwingend eine Ware versandt werden muss, gilt indes § 447 BGB: Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an die Versandperson über. § 447 BGB war durch den früheren § 474 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. für den Verbrauchsgüterk...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 49 Der Verkäufer möchte gemäß seinen AGB nur dann für die Fähigkeit einstehen, den Käufer beliefern zu können, wenn er selbst beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Zumindest möchte er, dass der Käufer ihm das Verschulden bei Nichtlieferung nachweisen muss. Lieferfristen sollen zudem möglichst unverbindlich sein und nur "ca." gelten.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Klauseln zur Gegenleistung: Fälligkeit und Leistungsverweigerungsrechte

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 70 Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen: b) Rechtliche Gr...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Rechtswahl

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 127 Auch gegenüber Verbrauchern sind Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Grundsatz zulässig. Sie können zwar die aus der Rom I- (und Rom II-) Verordnung und dem EGBGB (z.B. Art. 46b) folgenden Geltungs-Einschränkungen nicht aushebeln, müssen diese aber andererseits auch gegenüber Verbrauchern nicht ausdrücklich erwähnen,...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 15. Sonstige Klauseln

a) Gerichtsstand-Klausel (Einkauf-/Verkauf-AGB) aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwis...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 95 Der Verkäufer wünscht eine Regelung in den Verkauf-AGB, dass der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Rücktrittsgrund vom Verkäufer zu vertreten ist. Zudem soll der Käufer im Falle eines Rücktrittsrechts sich auf Verlangen des Verkäufers alsbald entscheiden, ob er vom Vertrag zurücktreten will.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 173 Der Auftraggeber möchte, dass ihm bei Werkleistungen das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung (wie beim Kaufvertrag) zusteht (§ 635 Abs. 1 BGB). Zudem soll dem Auftragnehmer nur ein Nachbesserungsversuch zustehen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Klauseln zum Beschaffungsrisiko (Vorbehalt der Selbstbelieferung)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 135 Ein Unternehmer möchte sich seinem Vertragspartner gegenüber von seinem Einkaufsrisiko freizeichnen, sich also diesem gegenüber darauf berufen können, selber nicht beliefert worden zu sein (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Ist der Unternehmer indes der Käufer, hat er ein Interesse daran, nicht das Einkaufsrisiko aufgebürdet zu bekommen. b) Ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 197 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 5. Klauseln zum Eigentumsvorbehalt

a) Typischer Sachverhalt Rz. 149 Der Auftragnehmer als Verkäufer[247] möchte in seinen Verkauf-AGB einen möglichst umfassenden Eigentumsvorbehalt vorsehen; zudem möchte er sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Sache schnell wieder zurückverlangen kann, ohne zum Rücktritt vom Vertrag gezwungen zu sein. b) Rechtliche Grundlagen aa) Eigentumsvorbehalt (1) ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Eigentumsvorbehalt

(1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein Kontokorrentverhältni...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 100 Der Verkäufer möchte die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch sonstiger Schadensersatzansprüche des Käufers durch seine Verkauf-AGB so weit wie möglich verkürzen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Klauseln zu Art und Umfang der Nacherfüllung (Begrenzung/Wahlrecht)

a) Modifizierung der Nacherfüllungspflicht (Verkauf-AGB) aa) Typischer Sachverhalt Rz. 168 Der Auftragnehmer möchte – wenn er eine Nacherfüllungsart nicht ausschließen kann – zumindest das Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsarten haben.[271] bb) Rechtliche Grundlagen (1) Ausschluss einer bestimmten Art der Nacherfüllung; Anforderungen an Nacherfüllungsverlangen Rz. 169 Gegenübe...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Klauseln zur Begrenzung der Haftung des Verkäufers (ohne Verzug/Unmöglichkeit)

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 78 Der Verkäufer wünscht, seine Haftung auf Schadensersatz (insbesondere wegen Mängeln) möglichst weitgehend auszuschließen oder zu begrenzen. Zur Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit siehe Rdn 86 ff., 92 ff. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Wahlrecht des Auftraggebers Rz. 174 Maßstab der Inhaltskontrolle ist § 307 BGB, da § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB sich nur gegen Klauseln des Verkäufers/Auftragnehmers (also nur gegen Verkaufs-AGB) wendet. Wenn in Verkaufsbedingungen die Änderung des Wahlrechts zulässig ist,[274] so muss dies auch für Einkaufsbedingungen (bei Werkvertragsbestellungen) gelten. Dabei ist der aus...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 10. Klausel zur Unmöglichkeit

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 92 Der Verkäufer möchte bei Unmöglichkeit der Lieferung keinen negativen Folgen ausgesetzt sein. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 93 Kontrollmaßstab für Klauseln in Verkauf-AGB, die die wirtschaftlichen Rechtsfolgen der Unmöglichkeit begrenzen, sind zunächst § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB. Zudem ist § 307 BGB zu beachten. Es kann hinsichtlich ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Generelle Kostentragung des Auftraggebers Rz. 178 Die Anwendung des § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB wird weitgehend auch gegenüber Unternehmern bejaht. Für die seit 1.1.2018 an geltende Neufassung hatte der Gesetzgeber erwogen, abweichend vom allgemeinen Konzept der §§ 309 f. BGB den § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB unmittelbar gegenüber Unternehmern gelten zu lassen (wie bei § 308 Nr...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 111 Der Verkäufer wünscht, dass der Käufer erst dann Schadensersatz verlangen kann, wenn die Mängelbeseitigung auch nach einer bestimmten, in den AGB definierten Anzahl von Nachbesserungsversuchen gescheitert ist.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Klauseln zu geringfügigen Mängeln

a) Klausel zum Ausschluss von Mängelansprüchen bei geringfügigen Mängeln (Verkauf-AGB) aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 163 § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB findet gem. § 310 Abs. 1 BGB auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern keine Anwendung. Es gilt indes § 307 BGB. Im Falle unerheblicher Mängel greifen die den Vertrag grundlegend berührenden Mängelansprüche "Rücktri...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 177 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die im Zusammenhang mit einer Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen möglichst ganz auf den Auftraggeber abzuwälzen. Dies soll auf jeden Fall gelten, wenn der Auftraggeber eine unberechtigte Mangelrüge getätigt hat.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Klauseln zur Einschränkungen des Beschaffungsrisikos einschl. der Lieferungszeit

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 49 Der Verkäufer möchte gemäß seinen AGB nur dann für die Fähigkeit einstehen, den Käufer beliefern zu können, wenn er selbst beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Zumindest möchte er, dass der Käufer ihm das Verschulden bei Nichtlieferung nachweisen muss. Lieferfristen sollen zudem möglichst unverbindlich sein und nur "ca....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 5. Klauseln zum Eigentumsvorbehalt

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 61 Der Verkäufer möchte mit einem Eigentumsvorbehalt sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Käufers einen dinglichen Herausgabeanspruch hat und zudem gegen etwaige Pfändungen beim Käufer besser geschützt ist. b) Rechtliche Grundlagen aa) Eigentumsvorbehalt Rz. 62 Der "einfache" Eigentumsvorbehalt enthält lediglich die an § 449 Abs....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 198 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mi...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Eigentumsvorbehalt Rz. 62 Der "einfache" Eigentumsvorbehalt enthält lediglich die an § 449 Abs. 1 BGB (Auslegungsregel) angelehnte Aussage, dass das Eigentum an dem Liefergegenstand erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll (aufschiebende Bedingung). Jedenfalls in dieser Ausgestaltung ist der einfache Eigentumsvorbehalt in Verkauf-AGB wirksam.[...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Teilleistung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 123 Abweichend von § 266 BGB wünscht der Verwender die Möglichkeit, auch Teillieferungen vornehmen zu dürfen. Ist eine individualvertragliche Vereinbarung der Leistung "als Ganzes" festzustellen, so kann diese Pflicht nur durch eine zusätzliche Abänderungsbefugnis aufgeweicht werden, die die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB erfüllt. Auch im Üb...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 11. Klausel zum Rücktrittsrecht des Käufers

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 95 Der Verkäufer wünscht eine Regelung in den Verkauf-AGB, dass der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Rücktrittsgrund vom Verkäufer zu vertreten ist. Zudem soll der Käufer im Falle eines Rücktrittsrechts sich auf Verlangen des Verkäufers alsbald entscheiden, ob er vom Vertrag zurücktreten will. b) Rechtliche Grundl...mehr