Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4 Folgebewertung der Vorräte

Rz. 946 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht für Umlaufvermögen und damit auch für Vorräte keine planmäßige Abschreibung vor, da diese Gegenstände dem Unternehmen nicht dauerhaft dienen, sondern verarbeitet oder Verkauft werden sollen. Gelingt dies voraussichtlich nicht oder erleiden die Vorräte aus anderen Gründen einen Wertverlust, sind außerplanmäßige Abschreibung v...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.1 Grundsätzliches zur Abgrenzung

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 2 HGB definiert das Anlagevermögen, ohne eine Beschreibung des Umlaufvermögens zu enthalten. Jeder Vermögensgegenstand, der nicht Anlagevermögen ist, ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Das Umlaufvermögen wird durch § 247 Abs. 2 HGB damit negativ definiert. Die Vorschrift setzt einheitlich für alle Kaufleute wortg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.3 IAS 41

Rz. 788 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Diktion des fair value wird anhand des Standards IAS 41 besonders deutlich. Der Standard verzichtet auf die kategorische Unterscheidung von Erst- und Folgebewertung, die Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden demnach keine Obergrenze. Im Rahmen der Folgebewertung werden einzig die notwendigen, inkrementalen Veräußerungskosten (IAS 4...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.2.4.2 Angabepflichtige Informationen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Informationsaufbereitung erfolgt dabei i. S. einer Disaggregation der HGB-Abschlusszahlen auf die einzelnen Segmente, wobei nur Beziehungen innerhalb eines Segments eliminiert werden, jedoch keine Beziehungen zwischen den Segmenten.[1] Sofern Beträge nicht direkt oder sachgerecht einem Segment zurechenbar sind, müssen diese in der Überlei...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.2.2.3 Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten

Rz. 899 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen zum Ausweis von Ergebnissen aus Finanzinstrumenten in der GuV sind in IAS 1.82 enthalten und verlangen den Ausweis von: Finanzierungskosten/Zinsergebnis (IAS 1.82(b)) At-equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und joint ventures (IAS 1.82(c)) Rz. 900 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Häufig finden sich in der Praxis die folgenden Zu...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.4 Folgekonsolidierung

Rz. 552 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Folgekonsolidierung ist in den Folgejahren eine Fortschreibung der sich aus der Neubewertungsmethode ergebenden Wertansätze in der sog. Neubewertungsbilanz vorzunehmen. Dabei sind nach Maßgabe der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Abschreibungen bzw. Auflösungen der im Zuge der Neubewertung aufgedeckten...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.4 Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler lösen, sobald der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, keine Pflicht zur rückwirkenden Korrektur in späteren Darstellungen aus. Das schließt nicht aus, dass der Sachverhalt für das laufende Geschäftsjahr fehlerfrei darzustellen ist. Unbeabsichtigte unwesentliche Fehler in den Vorjahren, können...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.2.3 Abnutzbare Vermögensgegenstände

Rz. 689 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen liegt eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vor, wenn ihr aktueller Wert den planmäßigen Wert während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird.[1] Davon ist auszugehen, wenn mindestens die Hälfte der Restnutzungsdauer von der Minderung betroffen ist.[2] Dabei ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.1 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasinggeber (Operating Leasing)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasinggeber In der Praxis werden Leasingbeziehungen regelmäßig so ausgestaltet, dass das Leasinggut (weiterhin) dem Leasinggeber als rechtlichem Eigentümer zuzuordnen ist und daher von ihm bilanziert wird (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.). Das Leasinggeschäft selbst stellt ein schwebendes Geschäft dar und ist als solches nicht zu b...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.1.6 Fakultativ: Segmentberichterstattung

Rz. 230 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Segmentberichterstattung kann nach dem BilReG 2004 freiwillig erfolgen. Ihre inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB ebenfalls nicht näher geregelt. Die Praxis stützt sich auf DRS 28, der inhaltlich IFRS 8 vergleichbar ist. Aufgabe und Ziel der Segmentberichterstattung ist, Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder des Konzerns zu...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4 Methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags

1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzi...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.5 Verkürzte Gliederung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 Abs. 5 HGB gestattet Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) ein vereinfachtes Gliederungsschema anzuwenden, das sich an das Gesamtkostenverfahren anlehnt. Auf eine Trennung von betrieblichem Ergebnis und Finanzergebnis wird verzichtet.[1] Eine freiwillige Untergliederung (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1 HGB) ist möglich, soll jedoch unter d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.3 Einzelfragen der Folgebewertung

3.2.1.3.3.1 Grundstücke, grundstückgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Rz. 701 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Nutzung eines Grundstücks ist zeitlich nicht begrenzt. Mangels Abnutzung scheidet eine planmäßige Abschreibung daher aus. Die Notwendigkeit, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, kann sich indes auch bei Grundstücken ergeben. ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.1 Zugangsbewertung

Rz. 1055 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derivativ erworbene Forderungen, also bereits bestehende Forderungen, die der Bilanzierende gekauft hat und die ihm abgetreten wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Sie sind also im Rahmen der Zugangsbewertung nicht mit dem Nennbetrag, sondern mit dem Betrag anzusetzen, den der Zessionar – der Erwerber – für sie bezahlt hat. ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.3.1 Generelle Vorgehensweise

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Folgekonsolidierung umfasst die Wiederholung der Kapitalkonsolidierung in den sich dem Unternehmenszusammenschluss anschließenden Berichtsperioden sowie die Vornahme zusätzlicher Anpassungsbuchungen. Letztere beziehen sich auf die Fortführung der im Zuge der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten bzw. erstmals angese...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.8 Weitere Erkenntnisse zu Fehlern im Wertminderungstest

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der impairment only approach beim goodwill accounting wird in der Rechnungslegungstheorie stets kritisch diskutiert[1], insbesondere da der Goodwill-Wertminderungstest der Rechnungslegungspraxis eine Reihe von Möglichkeiten lässt, den "alten Freund" goodwill als Gast in ihren Bilanzen zu behalten. Mit einer durchgeführten Unternehmensakquisi...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.7 Angaben im Anhang

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 verlangt umfangreiche qualitative und quantitative Angaben im Anhang gemäß IFRS 16.52–60. Durch die Angaben im Anhang sollen dem Abschlussadressaten Informationen bereitstellt gestellt werden, die zusammen mit den Angaben in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung eine Beurteilung der Auswirkungen de...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.1 Erstbewertung

Rz. 798 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logisch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätze Verpflichtungen, denen im Rahmen eines schwebenden Austauschverhältnisses eine Gegenleistung gegenüber steht, sind nicht in der Bilanz anzusetzen (vgl. Kapitel 5 Tz. 44 f., schwebende Geschäfte). Denn insofern besteht eine Ausgeglichenheitsvermutung für Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip, vgl. Kapitel 5 Tz. 153 ff.). Jed...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.3 GuV in Staffelform

BEISPIEL 3 1.1.2.3.3.1 Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine GuV kann nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatzgebot greift: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 HGB) Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Rückstellung...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 1062 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann ist verpflichtet zu überprüfen, ob Forderungen einbringlich sind. Bestehen daran Zweifel, ist infolge des Vorsichtsprinzips die Erforderlichkeit außerplanmäßiger Abschreibung zu prüfen (sowie ggf. eine Korrektur der Umsatzsteuer vorzunehmen). Indizien dafür, dass mit einem Forderungsausfall zu rechnen ist, sind insbesondere auße...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.2.4.2 Unbedingte und bedingte Angabepflichten

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Grundangaben zählt zunächst die Angabe der verwendeten Ergebnisgröße sowie der darin enthaltenen Ergebniskomponenten, sofern diese vom Hauptentscheidungsträger zu Allokationszwecken überwacht oder diesem regelmäßig vorgelegt werden (IFRS 8.23). Damit ist allein das Segmentergebnis als unbedingte Angabepflicht zu klassifizieren. Die zu...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.1 Erstbewertung von Vorräten

Rz. 952 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung von Vorräten zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost). Bei der Ermittlung sind sämtliche Kosten einzubeziehen, welche angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen (IAS 2.10). Rz. 953 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Anschaffungsvor...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.5 Folgebewertung von Vorräten

Rz. 982 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IAS 2.9 sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (net realisable value) zu bewerten. Nach der Definition des IAS 2.6 ist der Nettoveräußerungswert der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.3 Abgrenzung des Betrachtungsobjekts

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die verwendeten Parameter hängen von der Wertbestimmungsebene ab. Bei der Ermittlung des Wertminderungsaufwands ist zwischen einer theoretischen Einzelbewertung und einer in der Praxis notwendigen Bewertung auf CGU-Ebene zu unterscheiden (IAS 36.66). Die Betrachtung auf aggregierter Ebene wird besonderen Bewertungsproblemen geschuldet (IAS 3...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.2 Angaben im Konzernanhang (Satz 2)

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB sind die in der Konzernbilanz angesetzten Unterschiedsbeträge und wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr im Konzernanhang zu erläutern. Veränderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts können dem Anlagengitter entnommen werden (vgl. Tz. 373). Darüber hinaus sind die folgenden Angaben in Bezug auf den Geschäfts-...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.6 Folgekonsolidierung

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den §§ 301ff. HGB fehlt es an expliziten Vorschriften für die Bilanzierung der i. R.d. Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Konzernabschlüssen, es fehlt also an diesbezügliche Vorgaben für die Folgekonsolidierung. Lediglich § 309 HGB enthält explizite Vorschriften ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.1 Einzelkosten

Rz. 914 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.4 Anpassung in der Handelsbilanz II

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestehende Bewertungsunterschiede, z. B. zwischen den Jahresabschlüssen eines ausländischen Tochterunternehmens und dem Mutterunternehmen bei nicht art- oder funktionsgleichen Sachverhalten, sind bei der Konzernabschlussaufstellung "zurückzudrehen". Die Neu-/Umbewertungsforderung des Abs. 2 Satz 1 hat lediglich deklaratorischen Charakter, da...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 462 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Normierung erfolgte im Zuge des BilMoG 2009. Zuvor enthielt § 254 HGB Regelungen zur Übernahme steuerrechtlich vorgesehener Abschreibungen in die Handelsbilanz, die im Zuge der überfälligen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgehoben wurden. Entscheidend für die Aufnahme der Neuregelung war insbesondere, dass Bewertungseinheite...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.2.2 Änderung eines Veräußerungsplans (Reklassifizierung)

Rz. 798l Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe dürfen nicht mehr als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, wenn sie die Kriterien des IFRS 5.7–.9 nicht mehr erfüllen (IFRS 5.26). Ein langfristiger Vermögenswert, der nicht mehr als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder nicht mehr zu einer Veräußerungsgruppe ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.4.1 Einzelkosten

Rz. 661 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1 § 250 HGB

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 250 Rechnungsabgrenzungsposten (1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. (2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethode (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen im Anhang die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Mit dem Begriff der Bilanzierungsmethode sind Ansatzmethoden gemeint. Nach IDW RS HFA 38 Rn. 7 umfassen diese das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten einers...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2.2.5 Aufwendungen und Erträge aus Auf- und Abzinsung und Währungsumrechnung

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 277 Abs. 5 HGB verlangt, dass Erträge oder Aufwendungen aus Auf- und Abzinsungen gem. § 253 Abs. 2 HGB bzw. aus der Währungsumrechnung gem. § 256a HGB gesondert kenntlich zu machen sind. Der Vorschrift wird durch einen Vorspaltenausweis, einen "Davon"-Vermerk oder eine Aufgliederung im Anhang Genüge getan.[1] Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/202...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.1 Überblick

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein aktiver bzw. passiver Unterschiedsbetrag, der sich aus der Kapitalaufrechnung ergibt, ist unter Berücksichtigung des Einzelbewertungsgrundsatzes gem. § 312 Abs. 2. Satz 1 HGB den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren beizule...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.3.3 Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags mit Eigenkapitalcharakter

Rz. 632 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der beizulegende Zeitwert definiert sich nach DRS 23.7 als der Betrag, der zwischen sachverständigen Dritten für einen Vermögensgegenstand vereinbart wird. Insofern muss regelmäßig von einer Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung ausgegangen werden. Ein Kaufpreis unterhalb der Gegenleistung indiziert zumeist eine verdeckte Sachleist...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 1066 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung als uneinbringlich einzustufen, ist eine Abschreibung zwingend vorzunehmen. Die Uneinbringlichkeit von Forderungen wird angenommen, wenn rechtliche oder faktische Gründe der Durchsetzung der Forderung entgegenstehen.[1] Der vollständige Ausfall nach wirtschaftlicher Einschätzung muss als sicher anzunehmen sein. Dies ist z...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1.2.1 Überblick der bedeutendsten Posten

Rz. 523 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Konzern-GuV ist immer das für große KapGes/KapCo-Gesellschaften einschlägige Gliederungsschema heranzuziehen. Ungeachtet der in § 276 HGB enthaltenen größenabhängigen Erleichterungen haben demnach auch die in den Konzernabschluss einbezogenen kleinen und mittelgroßen KapGes/KapCo-Gesellschaften die GuV für Konsolidierungszwecke wie g...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 613 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung des BiRiLiG (1985) wurde erstmalig die Behandlung des Unterschiedsbetrags mit Vorschriften versehen und vollständig in nationales Recht umgesetzt.[1] Die Regelung vor BilMoG (2009) enthielt Wahlrechte, welche mit Umsetzung des BilMoG gestrichen wurden. Neben der pauschalierten Abschreibung von einem Viertel pro Geschäftsjahr, ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.2 Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge und Aufwendungen unterliegen denselben allgemeinen Erfassungskriterien, wie Vermögenswerte und Schulden. Sie sind dann zu erfassen, wenn sie die im Framework enthaltenen Definitionskriterien erfüllen und zu einer relevanten und glaubwürdigen Informationsbereitstellung führen (IASB CF.5.6–.7 (2018)). Einer relevanten Informationsbereit...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.4 Entkonsolidierung

Rz. 456 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10.25 ist die Veräußerung aller Anteile nicht als Beteiligungsverkauf (share deal), sondern als entgeltliche Übertragung von einzelnen Vermögenswerten und Schulden sowie goodwill (asset deal) zu begreifen. Vor diesem Hintergrund ist eine Einzelveräußerung zu fingieren, im Zuge derer es auch zum Abgang von goodw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.2.1 HGB

Rz. 1125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Typische Anschaffungsnebenkosten sind bei Wertpapieren Bankspesen und Provisionen und Zuzahlungen für den Erwerb eines Bezugsrechts.[1] Typische Anschaffungspreisminderungen sind Boni und Übernahmeprovisionen in Betracht. Für die erforderlichen Abschreibung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unionsrechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungslegungsstandards, des Steuerbilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechtsanwender und von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der betri...mehr