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Kapitel 8: Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Gesamtergebn ... / 1.1.2.5 Verkürzte Gliederung

Dr. Falk Mylich , Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
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Rz. 38

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

§ 275 Abs. 5 HGB gestattet Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) ein vereinfachtes Gliederungsschema anzuwenden, das sich an das Gesamtkostenverfahren anlehnt. Auf eine Trennung von betrieblichem Ergebnis und Finanzergebnis wird verzichtet.[1] Eine freiwillige Untergliederung (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1 HGB) ist möglich, soll jedoch unter dem Gesichtspunkt des true and fair view nicht nötig sein (vgl. § 264 Abs. 2 Sätze 2 und 5 HGB).[2] Der Wortlaut des § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB stellt aber nur die Vermutung auf, dass trotz der Inanspruchnahme von Erleichterungen ein der tatsächlichen Lage entsprechendes Bild gezeichnet wird. Daher ist es zumindest in Ausnahmesituationen denkbar, dass § 275 Abs. 5 HGB wegen Verstoßes gegen § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht anwendbar ist. Unzulässig dürfte die Ergänzung der verkürzten Bilanz um weitere Posten sein (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB); d. h. es dürfen nur die in § 275 Abs. 5 HGB genannten Posten noch untergliedert werden. § 275 Abs. 5 HGB ist in § 131 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht erwähnt, sodass Aktionäre keine vollständige GuV verlangen können. Zwar liegt eine Analogie auf der Hand,[3] jedoch spricht dagegen, dass eine AG eine GuV im Sinne von § 275 Abs. 5 HGB nicht aufstellen bräuchte, weil den Aktionären eine vollständige GuV vorgelegt werden muss und eine Bekanntmachung entfällt (§ 326 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aus diesem Grund sollte die Anwendung von § 275 Abs. 5 HGB grundsätzlich auf GmbHs bzw. GmbH & Co. KGs beschränkt werden.

 

Rz. 39

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Im Posten gem. § 275 Abs. 5 Nr. 1 HGB werden die Umsatzerlöse ausgewiesen. Dazu wird auf die Erläuterungen in § 277 Abs. 1 HGB (vgl. Tz. 53 ff.) verwiesen.

 

Rz. 40

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Im Posten gem. § 275 Abs. 5 Nr. 2 HGB sind die sonstigen Erträ...

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  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    419
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)

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