Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.5 Rücklage für Zuschüsse, R 6.5 Abs. 4 EStR 2012

Rz. 320 Werden dem Stpfl. zur Beschaffung von Anlagegütern Zuschüsse gewährt, hat er nach R 6.5 Abs. 1 EStR 2012 die Wahl, ob er die Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen ansetzen oder erfolgsneutral durch Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge der in Zukunft geminderten Abschreibungen behandeln will (§ 4 EStG Rz. 460 "Zuschüsse"). We...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.2 Arten der steuerlichen Wahlrechte

Rz. 56a Die steuerlichen Wahlrechte können in verschiedener Hinsicht gegliedert werden. So lässt sich zwischen gesetzlichen Wahlrechten, wie §§ 6 Abs. 2, 6b, 7g EStG, und Richtlinienwahlrechten, wie R 6.5, 6.6 EStR 2012 unterscheiden. Richtlinienwahlrechte benötigen eine besondere Rechtfertigung, da sie von der gesetzlichen Regel zum Bilanzausweis abweichen. Die Rspr. hat di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 53 Bis zur Einführung des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG durch das Gesetz v. 22.12.1989[1] war die Frage umstritten, ob der Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Ausübung von Bilanzwahlrechten gilt. Solche Bilanzierungswahlrechte beruhen regelmäßig auf steuerlichen Vergünstigungen. Es wird dem Stpfl. überlassen, ob er von der Vorschrift Gebrauch macht und dadurch während der Begün...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 3.2 Mehrabfindung ohne Vorhandensein stiller Reserven

Wenn der ausscheidende Gesellschafter eine Mehrabfindung erhält, die über seinen Kapitalanteil hinausgeht, ohne dass stille Reserven vorhanden sind, führt die Mehrabfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem steuerlichen Verlust, der sich im Jahr des Ausscheidens auswirkt. Mehrabfindungen werden insbesondere auch dann vereinbart, wenn es darum geht, einen "lästig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.3 Wirtschaftliche Verursachung

Rz. 352 Maßgebend für die Zulässigkeit der Rückstellung am Bilanzstichtag ist, dass die selbstständig bewertbare wirtschaftliche Last zum Bilanzstichtag nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Zeiträumen ihre wirtschaftliche Verursachung hat.[1] Die Frage der wirtschaftlichen Verursachung ist in besonderem Maß mit dem Theorienstreit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.1 Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag

Rz. 247 Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag unterliegen der Rechnungsabgrenzungspflicht. Es kommen also nur solche Buchführungsvorgänge infrage, die Einnahme- oder Ausgabecharakter haben, also Zugänge und Abgänge des Betriebsvermögens, und sich – ohne Rechnungsabgrenzung – gewinnmäßig auswirken würden. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um Vorgänge des Geld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerbere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.)

Rz. 165 Aufwendungen für die Ingangsetzung oder die Erweiterung des Geschäftsbetriebs konnten nach § 269 HGB a. F. als "Bilanzierungshilfe" in der Handelsbilanz aktiviert werden (Abschreibung nach § 282 HGB a. F. in den folgenden Wirtschaftsjahren mit mindestens jeweils einem Viertel). Die Vorschrift galt nur für Kapitalgesellschaften, andere Bilanzierende durften eine solch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.2 Wirtschaftsgut

Rz. 163 Die Aktivierung von Wirtschaftsgütern (Vermögensgegenständen) in der Bilanz dient einem doppelten Zweck. Der Bilanzausweis des Aktivvermögens ist zunächst unter dem Gesichtspunkt der Offenlegung der Haftungsgrundlage zu sehen. Die Bilanz zeigt dem Gläubiger des Kaufmanns neben der Gesamtvermögenssituation die einzelnen Möglichkeiten des Zugriffs in das Schuldnervermö...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Austr... / 3.4 Ausscheiden eines Gesellschafters unter dem Buchwert aus privaten Gründen

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, kann der Abfindungsbetrag auch aus privaten Gründen unter dem Buchwert liegen. Erreichen die tatsächlichen Werte den Buchwert oder liegen sie darüber, handelt es sich bei einem Ausscheiden unter Buchwert um eine teilentgeltliche Übertragung. Liegt die Abfindung unter dem Buchwert, ist insgesamt von einer unentge...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 5.2 Verzicht auf die Ausgleichsforderung aus privaten Gründen

Wenn ein persönlich haftender Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus der Personengesellschaft ausscheidet, muss zunächst geklärt werden, aus welchem Grund die verbleibenden Gesellschafter darauf verzichten, ihren Ausgleichsanspruch geltend zu machen. Im Rahmen einer vorweggenommen Erbfolge kann es durchaus dazu kommen, dass die verbleibenden Gesellschafter aus pr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.2 Bewertungseinheiten bei Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken, Abs. 1a

Rz. 143 Bei Termingeschäften, die der Kurssicherung dienen ("geschlossene Positionen"; Hedges), ist die wesentliche Frage, ob das Kurssicherungsgeschäft mit dem gesicherten Geschäft bzw. Wirtschaftsgut hinsichtlich der Bewertung des Kursrisikos (Währungsrisikos) zu einer "Bewertungseinheit" zusammengefasst werden kann. Geschieht dies nicht, führen Kursänderungen nach dem Imp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 5 EStG war, allerdings nur mit einem einzigen Absatz, bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. Dabei entsprach S. 1 dem jetzigen Abs. 1 S. 1, S. 2 dagegen dem jetzigen Abs. 6. Durch Gesetz v. 16.12.1954[2] wurde die Vorschrift ab Vz 1955 dahin geändert, dass in S. 1 die Bilanzierung auf Buchführungspflichtige beschränkt wurde, und in S. 2 die Verweisung auf Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.2 Formelle Grundsätze

Rz. 26 Formelle Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung sind solche Grundsätze, die ein ordnungsmäßiges Verfahren der Buchführung und Bilanzierung sowie eine Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen sollen. Das Gesetz geht von der Überlegung aus, dass bei Einhaltung der formellen, verfahrensrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.1 Inventurgrundsätze

Rz. 15 Eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung setzen eine ordnungsmäßige Inventur voraus.[1] Nach § 240 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den Schluss jedes Geschäftsjahrs seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und zu bewerten (Inve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.2 Bilanzzwecke und Bilanztheorien

Rz. 11 Einzelheiten des Inhalts der Bilanz, und damit die Höhe des handelsrechtlich und letztlich auch steuerrechtlich auszuweisenden Gewinns, hängen ab von dem Zweck, den die Bilanz verfolgt. Die Untersuchung dieser Zwecke bildet einen wesentlichen Teil der betriebswirtschaftlichen Bilanzlehre. Als Bilanzzwecke werden genannt: Dokumentation der Geschäftsvorfälle, des vorhand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.5 Ratierliche Ansammlung der Rückstellung

Rz. 413 Ist die Verpflichtung, die der Rückstellung zugrunde liegt, zum Bilanzstichtag zwar entstanden, aber erst in der Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob ein ratierlicher Aufbau der Rückstellung zu erfolgen hat. Bei der ratierlichen Ansammlung wird der gesamte Rückstellungsbedarf gleichmäßig auf die Zeit bis zur Begleichung der Verbindlichkeit verteilt. Der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Gebäudeabschreibung / Das ändert sich

§ 7a EStG, der Regeln für spezielle Abschreibungen enthält, wird an die wiedereingeführte degressive Abschreibung angepasst. Nach einer Sonderabschreibung, wie sie z.B. für den Neubau von Mietwohnungen möglich ist, kann die weitere Abschreibung auch auf Basis des Restwerts und des für die degressive Abschreibung geltenden Prozentsatzes berechnet werden. Dies ist möglich, wenn ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen

Rz. 207 Die atypisch stillen Gesellschafter können der Mitunternehmerschaft auch Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens überlassen, wenn sie der GmbH Wirtschaftsgüter, die in ihrem Eigentum verbleiben, aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zur Nutzung überlassen.[1] Rz. 208 Werden die bisher überlassenen Wirtschaftsgüter aus einem anderen Betrieb des Steuerpflichtige...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.5 Rechtsfolgen

Rz. 41 Sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG erfüllt, ist bei der Überführung die Buchwertfortführung zwingend. Dies bedeutet Ausbuchung mit dem Buchwert bei dem einen Betriebsvermögen und Einbuchung mit dem Buchwert bei dem anderen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen. Bei der Überführung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlageverm...mehr

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Vergünstigte Vermietung an ... / Das ändert sich

In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke aufgenommen. Dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen, die u.a. infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die Sozialhilfe beziehen. Künftig sollen die Bezüge nicht höher sein dürfen als das 5-Fache des Regelsatzes ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.2.3 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 122 Die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts (von einem Betriebsvermögen) in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen ist unentgeltlich, wenn der Empfänger für das Wirtschaftsgut keine konkrete Gegenleistung gewährt. Die Erwartung von positiven Folgen für die weitere Geschäftsbeziehung, die im geschäftlichen Verkehr mit der Hingabe von Geschenken üblic...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Beim freiwilligen Ausscheiden eines Miterbens aus der Erbengemeinschaft wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden M...mehr

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Gebäudeabschreibung / Zusammenfassung

Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Gebäude wurden Anpassungen und Klarstellungen bei anderen Abschreibungsmöglichkeiten erforderlich.mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 41 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Wärmepumpen / 6.1 Förderung durch die BEG EM

Basis und Ausgangspunkt des neuen Förderkonzeptes bilden die Förderstrukturen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Diese wurde weiterentwickelt, damit die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: einer Grundförderung in Form von Zuschüssen f...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 21 EDV-Anlagen bzw. die zugehörigen Komponenten zählen zu den abnutzbaren (beweglichen) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und sind gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Handelsrechtlich bestehen keine Einschränkungen im Hinblick auf die Abschreibungsmethoden. Rz. 22 Steuerrechtlich kommt als Abschrei...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 28 Ebenso wie für planmäßige Abschreibungen gelten auch für außerplanmäßige Abschreibungen von EDV-Anlagen die "normalen" Regelungen.[1] Außerplanmäßige Abschreibungen können bei Hardware zunächst insbesondere aus 2 Gründen[2] erforderlich sein: Auf der einen Seite sinken die Wiederbeschaffungskosten für EDV-Anlagen überdurchschnittlich schnell, auf der anderen Seite kom...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 82 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwertung gilt auch Software grundsätzlich als abnutzbarer Vermögensgegenstand mit einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer.[1] Hierfür gelten die allgemeinen Abschreibungsregelungen der § 253 HGB bzw. § 6 EStG und § 7 EStG. [2] Die planmäßige Abschreibung beginnt dabei mit Erlangung der Betriebsbereitschaft. Rz. 83 Handelsrechtlich kann So...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 87 Auch außerplanmäßige Abschreibungen auf Software sind nach den allgemeinen Regelungen möglich, dürften jedoch wegen der vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer verhältnismäßig selten vorkommen. Entsprechendes gilt für Anlässe erforderlicher Wertaufholungen. Eine außerplanmäßige Abschreibung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht: Wird ein noch nicht voll abges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leitsatz 1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Le...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.3 Hardwareleasing

Rz. 47 Entscheidend für die Zuordnung von Hardware zum Leasinggeber oder -nehmer ist steuerrechtlich (und auch handelsrechtlich) nach den allgemeinen Kriterien der Leasingerlasse – neben der Problematik "Spezialleasing" und dem Überwälzen von Risiken – vorrangig das Verhältnis der unkündbaren Grundmietzeit zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus ist bei Verträ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.4 Zuschreibung aufgrund des Wegfalls von Abschreibungswahlrechten im Rahmen des BilMoG

Rz. 35 Durch die Abschaffung von Abschreibungswahlrechten im Anlage- und Umlaufvermögen im Zuge des BilMoG ist die Zulässigkeit eines niedrigeren Wertansatzes aufgrund dieser ehemaligen Wahlrechte fraglich. Im Folgenden soll hierauf unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften eingegangen werden. Daneben ist zu beachten, dass folgende Zuschreibungsfälle nur für das Jahr ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2.1 Erstbewertung

Rz. 126 Sofern eine Trennung der beiden Phasen möglich ist oder nur eine Entwicklung vorliegt, dürfen bei selbst geschaffener Software des Anlagevermögens handelsrechtlich nur die Entwicklungskosten, nicht jedoch die Forschungskosten angesetzt werden. Folglich markiert der identifizierbare finale Übergangszeitpunkt von der Forschungs- zur Entwicklungsphase den frühestmöglich...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des sogenannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Geschä...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 15 Mit dem BilMoG wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 HGB a. F., welcher für Kapitalgesellschaften, haftungsbes...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.4 Bewertung

Rz. 157 Sind die Netzseiten nach den vorstehenden Kriterien aktivierungsfähig, stellt sich die Frage nach deren Bewertung. Im Rahmen der Erstbewertung sind die Anschaffungskosten oder – bei der Ansatzmöglichkeit selbst erstellter Netzseiten – die Herstellungskosten relevant.[1] Diesbezüglich gelten grundsätzlich die zur Software gemachten Aussagen (siehe Rz. 78 ff.). Hierzu ...mehr