Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Abschreibung / 10 Anwendung der AfA-Vorschriften auf die Überschusseinkunftsarten

Die AfA-Vorschriften gelten nach ihrer systematischen Stellung unmittelbar nur für die Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG. Bei § 7 EStG handelt es sich um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Nach § 4 Abs. 1 Satz 6 EStG sind bei der Ermittlung des Gewinns u. a. die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.2 Vermutung der Richtigkeit

Die amtlichen AfA-Tabellen haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie jedoch für die Gerichte bindend wären.[1] Die AfA-Tabellen sind anzuwenden, soweit sie nach der Einschätzung des FG den Einzelfall vertretbar abbilden. Für das Finanzamt haben sie den Charakter einer Dienstanweisung. Für den Steuerpflichtigen handelt es sich um das Angebot der Ver...mehr

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Abschreibung / 8.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt

Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die Leistungsabschrei...mehr

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Abschreibung / 5.3 Drittaufwand: Keine Abschreibung möglich

Die Inanspruchnahme von AfA setzt u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, selbst aufgewendet hat.[1] Kein Eigenaufwand, sondern sog. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Derartige Aufwendungen von Dritten i...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.4 Einigung auf eine bestimmte Nutzungsdauer

Prinzipiell kann das Finanzamt die AfA-Sätze in jedem Steuerabschnitt neu ermitteln, ohne an die Ermittlungen für die Vorjahre gebunden zu sein.[1] Einigen sich Finanzamt und Steuerpflichtiger jedoch auf eine bestimmte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts, ist das Finanzamt daran grundsätzlich für die Dauer des Wirtschaftsguts gebunden.[2] Wenn sich später herausstellt, dass ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1 Handelsrechtlich muss ein Abschreibungsplan erstellt werden

1.1 Inhalt des Abschreibungsplans Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmetho...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3 Technische, wirtschaftliche und rechtliche Nutzungsdauer

Unterschieden wird zwischen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Nutzungsdauer. 2.3.1 Die Technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen i. d. R. zusammen. Entsprechen sich die wirtschaftliche u...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2 Im Steuerrecht zählt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Wirtschaftsguts.[1] Die Bestimmung der AfA-Sätze liegt somit nicht im freien Ermessen der Finanzverwaltung.[...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8.2 Anschaffung oder Herstellung in nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahren

Im neueren BMF-Schreiben[1] hat sich die Finanzverwaltung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert. Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 des BMF-Schreibens näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüte...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.1 Hilfsmittel der Schätzung

Schätzungen der betriebsindividuellen Nutzungsdauer sind i. d. R. mit Unsicherheiten verbunden, da sich die maßgeblichen Faktoren nicht genau vorausberechnen lassen. Daher muss dem Kaufmann bei der Schätzung ein Ermessensspielraum zugestanden werden. Das Prinzip kaufmännischer Vorsicht gebietet, im Zweifel eher eine zu kurze als zu lange Nutzungsdauer anzusetzen.[1] Unzuläss...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert: Keine Schätzung möglich – Nutzungsdauer 15 Jahre

Sehr praxisrelevante immaterielle Wirtschaftsgüter sind der Geschäfts- oder der Firmenwert und der Praxiswert. Der entgeltlich erworbene (nicht der selbst geschaffene) Geschäftswert ist bilanzierungsfähig. Es handelt sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Eine Teilwert-AfA ist bei einer Wertminderung des Geschäftswerts aber unabhängig von der festgelegten Nutzungsdauer zuläs...mehr

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Abschreibung / 3 Zweck der AfA

Ob der Zweck der planmäßigen Abschreibungen[1] bzw. der ihnen entsprechenden AfA[2] in einer periodengerechten Verteilung des Aufwands (sog. Aufwandsverteilungsthese) oder in einer zutreffenden Berücksichtigung des Wertverzehrs (sog. Wertverzehrthese) besteht, wird kontrovers diskutiert.[3] 3.1 Aufwandsverteilungsthese Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffun...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.2 Die Nutzungsdauer muss geschätzt werden

I. d. R. steht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts nicht fest. Für die Bemessung der AfA ist dann die voraussichtliche "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung"[1] nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Die zu...mehr

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Abschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Verwendung oder Nutzung durch den Unternehmer zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der...mehr

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Abschreibung / 2 Abschreibungen nach Steuerrecht

2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter),...mehr

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Abschreibung / 5.4 Miteigentümer: Anteilige Abschreibung möglich

Wird ein Wirtschaftsgut von mehreren gemeinsam zur Erzielung von Einkünften eingesetzt (also von mehreren Miteigentümern), kann jeder einzelne prinzipiell die AfA geltend machen, die seinem Miteigentumsanteil entspricht.[1]mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.1 Inhalt des Abschreibungsplans

Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmethode enthalten.[1] In der Praxis wer...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

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Abschreibung / 2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (= nicht abnutzbare Anlagegüter). Er trifft a...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.5 Nutzungsdauer bei GWG

Bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. GWG), die im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort abgesetzt werden, spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle, wenn von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht wird. Entsprechendes gilt für Wirtschaftsgüter, die unter Verdrängung des § 7 EStG in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.2 Die Wirtschaftliche Nutzungsdauer: Umfasst den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut rentabel genutzt werden kann

Wirtschaftsgüter nutzen sich wirtschaftlich ab, wenn sie – unabhängig von ihrem materiellen Verschleiß – erfahrungsgemäß wirtschaftlich zur Erzielung von Einkünften nur zeitlich beschränkt verwendbar sind.[1] Eine wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut nicht nur aufgrund des technischen Verschleißes, sondern aus anderen Gründen erheblich an Wert verl...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.5 Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern: Die Restnutzungsdauer zählt

Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, kommt es auf die gewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert.[1] Bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer daher die betriebsindividuelle Restnutzungsda...mehr

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Abschreibung / 6.2 Übersicht der Abschreibungsmethoden

Praktisch können Sie zwischen den üblichen Abschreibungsmethoden wählen. Dabei stehen folgende Methoden zur Wahl: die lineare Abschreibung und die verschiedenen Formen der degressiven Abschreibung, nämlich die geometrisch-degressive Abschreibung und die arithmetisch-degressive Abschreibung, die progressive Abschreibung, ferner die Leistungsabschreibung und die Abschreibung für Subs...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung

Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Wirtschaftsguts.[1] Die Bestimmung der AfA-Sätze liegt somit nicht im freien Ermessen der Finanzverwaltung.[2] Unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist bei der AfA in gleichen Jahresbeträ...mehr

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Abschreibung / 3.2 Wertverzehrthese

Planmäßige Abschreibungen dienen erst in 2. Linie einer möglichst genauen Wertermittlung am Bilanzstichtag. Ihre Vornahme hängt nicht davon ab, ob der Vermögensgegenstand in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich auch eine Wertminderung erfahren hat. Planmäßige Abschreibungen müssen auch vorgenommen werden, wenn feststeht, dass eine Wertminderung in dem betreffenden Ges...mehr

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Abschreibung / 9 AfA bei Einnahmenüberschussrechnung

Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, ordnet § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG ausdrücklich an, dass u. a. die allgemeinen Vorschriften über die AfA und die AfS zu befolgen sind. Das bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht schon in voller Höh...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.3 Rechtliche Nutzungsdauer: Hängt von der Beendigung vertraglicher Rechte ab

Die rechtliche Nutzungsdauer hängt von zeitlichen Faktoren ab, z. B. von der Beendigung vertraglicher Nutzungsrechte wie Miet- oder Pachtverträge, Konzessionen oder vom Ablauf gesetzlicher Nutzungsrechte, z. B. Patente. Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen. Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.3 Freiberuflicher Praxiswert – Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren

Unter dem Praxiswert versteht man den Mehrwert, den eine freiberufliche Praxis aufgrund der Gewinnaussichten über den Substanzwert des übrigen Betriebsvermögens hinaus hat. Der Praxiswert unterscheidet sich vom Geschäftswert durch seine besondere Personenbezogenheit. Auf den freiberuflichen Praxiswert ist die für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs geltende ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.1 Die Technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt

Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen i. d. R. zusammen. Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen.[1] Ist also die wirtschaftliche Nutzungsdauer a...mehr

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Abschreibung / 2.5 Sonder-AfA für kleine und mittlere Unternehmen

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 bis 7 EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, für abnutzbare bewegliche Anlagegüter (auch gebrauchte) – über die normalen Abschreibungen hinaus – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 folgenden Jahren Sonderabschreibungen bis zu 20 % in Anspruch zu nehmen. Die Sonder-AfA kann nur in Anspruch genommen werde...mehr

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Abschreibung / 5.1 Rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer

Handelsrechtlich kann derjenige Abschreibungen vornehmen, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist. Steuerrechtlich hat grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Eigentümer die Berechtigung, die AfA vorzunehmen. Fallen das rechtliche und "wirtschaftliche" Eigentum ausnahmsweise auseinander, hat der wirtschaftliche Eigentümer [1]. die AfA-Berechtigung. Die AfA-Befugnis setzt j...mehr

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Abschreibung / 1.3 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich unbegrenzter Nutzung

Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist, sind z. B. Grund und Boden, Beteiligungen, Wertpapiere und bei Kunstgegenständen Werke anerkannter Meister.[1] Hier ist eine planmäßige Abschreibung nicht zulässig: Sie sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei ihnen können nur außerordentliche Wertminderungen eintreten, die ggf. über eine au...mehr

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Abschreibung / 4.1 Das einzelne Wirtschaftsgut als Gegenstand der AfA

Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände, steuerrechtlich Wirtschaftsgüter zu bilanzieren.[1] Die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" stimmen inhaltlich überein.[2] Gegenstand der AfA ist das einzelne Wirtschaftsgut als einheitlicher Gegenstand. Teile eines Wirtschaftsguts dürfen nicht getrennt voneinander abgeschrieben werden.[3] Bei einer Einbauküche mit ...mehr

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Abschreibung / 5.2 AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Ausnahmsweise kann sich die AfA-Berechtigung auch unabhängig vom rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige im eigenen betrieblichen Interesse Aufwendungen auf ein fremdes Wirtschaftsgut tätigt.[1] Errichtet ein Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück ein von ihm betrieblich genutztes Gebäude mit eigenen Mit...mehr

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Abschreibung / 4.2 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Der AfA unterliegen nur Anlagegüter, die abnutzbar sind.[1] Wirtschaftsgüter sind abnutzbar, wenn sie einem wirtschaftlichen oder technischen Verbrauch unterliegen, sodass ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist.[2] Beispiele: Maschinen, Einrichtungsgegenstände, auch Dekorationsstücke einer Gaststätte,[3] Gebäude, entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert. Die "Abnutzbarke...mehr

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Abschreibung / 2.4 AfaA und Teilwertabschreibung

Bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind handelsrechtlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen. Als solche außerplanmäßigen Abschreibungen kennt das Steuerrecht zum einen die "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz...mehr

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Abschreibung / 1.2 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung

1.2.1 Planmäßige Abschreibungen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zei...mehr

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Abschreibung / 4.3.1 Besonderheit bei Finanzanlagen

Nicht unter die Bestimmungen über die planmäßige Abschreibung fallen von den Posten des Anlagevermögens die Finanzanlagen. Daher können Darlehensforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen usw., die Grundstücke (es sei denn, sie würden ausgebeutet) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nur außerplanmäßig abgeschrieben werden.mehr

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Abschreibung / 1.2.2 Spezielle Regelung für die Geschäftswertabschreibung

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen handelsrechtlich aktiviert werden[1]. Darüber hinaus können seit Inkrafttreten des BilMoG generell auch selbst geschaffene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen i...mehr

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Abschreibung / 5 Wer ist abschreibungsberechtigt?

5.1 Rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer Handelsrechtlich kann derjenige Abschreibungen vornehmen, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist. Steuerrechtlich hat grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Eigentümer die Berechtigung, die AfA vorzunehmen. Fallen das rechtliche und "wirtschaftliche" Eigentum ausnahmsweise auseinander, hat der wirtschaftliche Eigentümer [1]...mehr

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Abschreibung / 4 Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

4.1 Das einzelne Wirtschaftsgut als Gegenstand der AfA Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände, steuerrechtlich Wirtschaftsgüter zu bilanzieren.[1] Die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" stimmen inhaltlich überein.[2] Gegenstand der AfA ist das einzelne Wirtschaftsgut als einheitlicher Gegenstand. Teile eines Wirtschaftsguts dürfen nicht getrennt voneinand...mehr

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Abschreibung / 1.1 Handelsrecht unterscheidet zwischen zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Nutzung

Der Handelsgesetzgeber teilt die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen in 2 Bewertungsgruppen ein. Er unterscheidet zwischen Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] und Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist.[2]mehr

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Abschreibung / 6.1 Anforderungen an die Abschreibungsmethode

Den GoB entspricht jede Abschreibungsmethode, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinnvoll auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das Abschreibungsverfahren muss vor allem der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstands, seiner Wertminderung sowie einer möglichst periodengerechten Aufwandserfassung Rechnung tragen. Anzustreben ist ein Verfahren, bei dem der ...mehr

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Abschreibung / 3.1 Aufwandsverteilungsthese

Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines der Abnutzung unterliegenden beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens begrifflich bereits Betriebsausgaben,[1] sie können nur noch nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden. Nach dieser These besteht der Zweck planmäßiger Abschreibungen in erster Linie d...mehr

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Abschreibung / 4.4.1 Kunstgegenstände

Der BFH[1] hat auf sog. Gebrauchskunst, z. B. Bilder in Hotels, Gaststätten usw., AfA zugelassen, für echte Kunstgegenstände dagegen abgelehnt. Bei in Räumen aufbewahrten Kunstgegenständen, z. B. "Gemälde anerkannter Meister", beschränkt sich der körperliche Verschleiß im Wesentlichen auf geringfügige Umwelteinflüsse. Er vollzieht sich in so großen Zeiträumen, die es nicht m...mehr

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Abschreibung / 2.3 Steuergesetzliche Spezialregelung für Sammelposten

§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG räumt ein steuerliches Wahlrecht ein, für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne die darin enthaltene Vorsteuer jeweils 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übe...mehr

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Abschreibung / 4.4 Nicht abnutzbares Anlagevermögen: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

4.4.1 Kunstgegenstände Der BFH[1] hat auf sog. Gebrauchskunst, z. B. Bilder in Hotels, Gaststätten usw., AfA zugelassen, für echte Kunstgegenstände dagegen abgelehnt. Bei in Räumen aufbewahrten Kunstgegenständen, z. B. "Gemälde anerkannter Meister", beschränkt sich der körperliche Verschleiß im Wesentlichen auf geringfügige Umwelteinflüsse. Er vollzieht sich in so großen Zeit...mehr

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Abschreibung / 8 Maßgeblichkeitsgrundsatz

8.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressi...mehr

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Abschreibung / 6 Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns. In der Handelsbilanz sind sämtliche Abschreibungsmethoden zulässig, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.[1] Handelsrechtlich sind alle Verfahren, M...mehr

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Abschreibung / 4.4.3 Antiquitäten

Auch Antiquitäten können als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter zu behandeln sein. Werden solche Gegenstände aber entsprechend ihrer Gebrauchsfunktion ständig betrieblich oder beruflich benutzt, z. B. bei ständig als Arbeitsmittel in Gebrauch befindlichen Möbelstücken wie Schreibtisch und Schreibtischsessel, unterliegen sie einem technischen Verschleiß. Dies rechtfertigt eine...mehr