Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 6.6 Entnahme bei Gebäuden durch die Nutzung zu privaten Wohnzwecken

Bei einem Gebäude ist jede Nutzungsart als ein eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Ein Gebäude kann somit – abhängig von der Nutzung – aus vier verschiedenen Wirtschaftsgütern bestehen: eigenbetrieblich genutztes Wirtschaftsgut, fremdbetrieblich genutztes Wirtschaftsgut, zu Wohnzwecken vermietetes Wirtschaftsgut und zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wirtschaftsgut. Ein Gebäud...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Coronahilfen richtig buchen / 3.4 Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021)

Anschließend an die 2. Phase der Überbrückungshilfe erfolgt ab November 2020 die Förderung der Betriebe, die von der Coronakrise stark betroffen sind, über die Überbrückungshilfe III. Vorgesehen ist die Maßnahme für Unternehmen, die nicht direkt oder indirekt von den Schließungsmaßnahmen von Bund und Ländern betroffen sind, aber in der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 ho...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5.4 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens nach § 253 Abs. 3 Satz 5 (Sachanlagen) und 6 (Finanzanlagen) HGB sind jeweils gesondert auszuweisen (z. B. mit einem davon-Vermerk) oder im Anhang anzugeben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben.[1] Praxis-Beispiel Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Aktivseite der Bilanz Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nicht abnutzbare Sachanlagevermögen zu Anschaff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.2 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Es sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.[1] Besondere Umstände werden z. B. angenommen, wenn die Umsatzerlöse bei langfristiger Fertigung stark schwanken, ungewöhnliche Veränderungen beim Vorra...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.3 Die Verprobung der Eingangsumsätze (Vorsteuerverprobung)

Neben der Verprobung der Umsatzsteuer für Ausgangsumsätze kommt der Verprobung der Vorsteuerbeträge ebenfalls eine große Bedeutung zu, obwohl diese in der Praxis häufig unterbleibt. Dies ist unverständlich, da ein falscher Vorsteuerabzug die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen kann wie eine unrichtige Besteuerung der Ausgangsumsätze (Steuerverkürzung oder Steuerhinterzieh...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.7 Die Bewertung von Einlagen, sonstige Rechtsfolgen

Rz. 317 Eine offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.[1] Dieser Grundsatz gilt auch für verdeckte Einlagen.[2] Das gilt, obwohl bei Einlagen in Kapitalgesellschaften, anders als in den einkommensteuerlich relevanten Fällen, Einlegender und Empfänger der Einlage ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.6 Steuerliche Ausgleichsposten

Rz. 493 Steuerliche Ausgleichsposten, die insbesondere bei Kapitalgesellschaften vorkommen, sind bilanztechnische Hilfsmittel, um bestimmte Vorgänge in der Steuerbilanz anders als in der Handelsbilanz darzustellen. Ein steuerlicher Ausgleichsposten wird gebildet, wenn sich Auswirkungen einer bestimmten Bilanzierung nur in der Steuerbilanz zeigen sollen, und wenn diese Bilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 6 Bruttomethode bei Zinsaufwendungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 101 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde in § 4h EStG sowie § 8a KStG eine allgemeine Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsen (Zinsschranke) und in § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG eine besondere Regelung hierzu für die Organschaft eingeführt. Diese Regelung ist, wie auch die Zinsschranke selbst[2], erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.3 Nichtabziehbare Betriebsausgaben

Rz. 95 Durch § 4 Abs. 5 EStG wird der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen, die der Repräsentation dienen oder die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, eingeschränkt. § 4 Abs. 5 EStG gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Generalklausel auch für die Gewinnermittlung juristischer Personen.[1] Zu beachten ist jedoch, dass einige Abzugsbeschränku...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.1 Rechtsformvergleich unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten

Rz. 9 Das Unternehmensteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli-Zuschlag). Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft,[1] diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.5 Rechtsfolgen

Rz. 632 Abs. 7 S. 1 bestimmt jeweils für den Betrieb gewerblicher Art und für die Kapitalgesellschaft, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu ziehen sind. Das bedeutet, dass keine Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung bei dem Betrieb gewerblicher Art bzw. bei der Kapitalgesellschaft zu erfolgen hat. Diese Privilegierung tritt nur ein, "soweit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.1.1.1 Untersuchungsbedürftigkeit

Rz. 31 Bereits als zutreffend Erkanntes ist nicht untersuchungsbedürftig. Gefundenes kann nicht mehr gesucht werden. Zu diesen nicht aufklärungsbedürftigen tatsächlichen Verhältnissen gehören: Offenkundige Tatsachen: Das sind allgemein, d. h. einer großen Zahl von Menschen sicher bekannte Tatsachen, die deswegen als feststehend betrachtet werden können. Hierunter fallen weltg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stillen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.2 Regelmäßige Auflösung

Rz. 896 Der aktive oder passive Ausgleichsposten ist regelmäßig aufzulösen, wenn der Vorgang, der zu seiner Bildung geführt hat, durch einen gegenläufigen Vorgang in einem späteren Wirtschaftsjahr neutralisiert wird.[1] Der Vorgang, der zu einer Minderabführung geführt hat, hat in einem späteren Jahr eine Mehrabführung zur Folge, und umgekehrt. Dabei handelt es sich z. B. um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Emissionsberechtigungen: Be... / 3.2 Verbesserung der eigenen Emissionssituation

Die zu erwartenden Kosten für den Zukauf fehlender Zertifikate können zu Überlegungen führen, den eigenen CO2-Ausstoß zu verringern. Das ist der Hebel, mit dem der Gesetzgeber die Reduktion der Treibhausgase erreichen will. Die Kosten für Emissionsberechtigungen sollen ineffiziente Anlagen zu teuer machen, die Einsparung dieser Kosten sollen neue Verfahren und neue Anlagen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.10 Offene und verdeckte Einlage

Rz. 892 Leistet der Organträger eine verdeckte Einlage in die Organgesellschaft, die handelsrechtlich nicht als Einlage eingeordnet wird, etwa einen Ertragszuschuss, der steuerlich als verdeckte Einlage zu werten ist, ist bei der Bildung von Ausgleichsposten zu unterscheiden, ob der Ertragszuschuss handelsrechtlich in eine freie Rücklage eingestellt oder bereits im Jahr der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 29c AO regelt nicht die Berechtigung zur Offenbarung geschützter Daten, sondern neben bzw. ergänzend zur DSGVO die datenschutzrechtliche Verwertungsbefugnis bei den Finanzbehörden vorliegender personenbezogener Daten. Die Offenbarungsberechtigung geschützter Daten richtet sich dagegen, entsprechend der grundlegenden Unterscheidung zwischen Datenschutz und steuerliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.3 Mehr- und Minderabführungen

Rz. 593 Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags wird das handelsbilanzielle Ergebnis der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt. Steuerlich wird dem Organträger dagegen das Einkommen zugerechnet. Beide Werte können differieren, d. h. handelsbilanziell kann mehr, aber auch weniger abgeführt werden als die nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Vermögensmehrung. Ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.2.1 1. Schritt: Kostenkalkulation

Bei dieser Methode werden zunächst die Kosten nach der Kalkulationsmethode ermittelt, wie sie auch bei einer Preispolitik gegenüber fremden Dritten angewendet werden würde. Die Kosten müssen nach einer Kalkulationsmethode ermittelt werden, die das Unternehmen auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt. Falls es keine Geschäfte mit fremden Dritten gibt, muss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 5.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter: Wertberichtigung bei Kundenstamm zu prüfen

Eine besondere Prüfung der Positionen im Anlagevermögen verlangen immaterielle Wirtschaftsgüter wie Firmenwert und Kundenstamm. So kann ein Kundenstamm aktiviert sein, der Kunden im Krisengebiet enthält. Die regelmäßige Abschreibung muss dann durch eine außerordentliche Wertberichtigung ergänzt werden, wenn Kunden daraus plötzlich nicht mehr kaufen können, z. B. weil ein Kri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.5 Aufzeichnung der Einnahmen und der Werbungskosten

Rz. 37 Stpfl. mit Überschusseinkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG sind grundsätzlich nicht zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet. Zum Nachweis als Werbungskosten geltend gemachter Aufwendungen sowie zur Vermeidung einer Schätzung des Überschusses durch das FA gem. § 162 AO wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit der Angaben des Stpfl. empfiehlt es sich jedo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.3 Abgrenzung zum Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenbegriff

Rz. 17 Den Begriffen "Einnahmen" i. S. v. § 8 EStG und "Werbungskosten" i. S. d. §§ 9, 9a EStG entsprechen bei den Gewinneinkünften die Begriffe "Betriebseinnahmen" und "Betriebsausgaben" i. S. d. § 4 Abs. 3ff. EStG. Trotz der unterschiedlichen Formulierungen in § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 EStG haben sich die Begriffe in der Praxis in den entscheidenden Bereichen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr