Wer hilft nach Abschaltung der ELStAM-Hotline ab 2016 weiter?
Bis zum 31.12.2015 bietet sie Arbeitgebern die Möglichkeit, neben Auskünften beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt allgemeine Informationen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und zur Nutzung von ElsterFormular im Zusammenhang mit ELStAM zu erhalten.
Inzwischen hat sich das ELStAM-Verfahren etabliert. Bund und Länder meinen, dass die Notwendigkeit einer gesonderten Hotline für die Erteilung von allgemeinen Auskünften während der Einführungszeit entfallen ist. Das BMF gab daher jüngst bekannt, dass die Hotline zum 31.12.2015 eingestellt wird. Für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM stehen ab 1.1.2016 die zuständigen Finanzämter oder innerhalb der Länder eingerichtete zentrale Ansprechpartner zur Verfügung. Als Praxishilfe hat das BMF in einer Übersicht die zusätzlich erreichbaren Ansprechpartner der Länder unter Angabe der Rufnummer sowie Erreichbarkeitszeiten aufgelistet.
Bei Fragen rund um ELSTER, insbesondere zum ElsterOnline-Portal, zum Registrierungsprozess und zur Software ElsterFormular werden die Arbeitgeber - wie gewohnt - auch weiterhin durch das ELSTER-Call-Center unterstützt.
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