Nachdem auch der Landtag in Schleswig-Holstein dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat, kann die neue Regelung zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Während sich für die meisten privaten Haushalte durch die Reform nichts ändern wird, können sich bei Unternehmen durchaus beträchtliche Differenzen zur alten Lösung ergeben.

Als letztes der 16 Länderparlamente hat nun auch der Landtag in Schleswig-Holstein dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt, der als wesentliche Neuerung die Umstellung der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf ein Beitragsmodell vorsieht, bei dem die Gebührenpflicht nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts geknüpft ist, sondern ein einheitlicher Beitrag pro Haushalt anfällt. Die Höhe des Beitrags soll bei 17,98 EUR im Monat liegen.

Große Änderungen für Unternehmen möglich

Während sich für die meisten privaten Haushalte durch die Reform nichts ändern wird, können sich bei Unternehmen durchaus beträchtliche Differenzen zur alten Lösung ergeben. Hier richtet sich die Höhe der zu entrichtenden Rundfunkgebühren künftig nach der Zahl der Betriebsstätten und der Zahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte.

  • Profitieren können hierdurch beispielsweise Kleinunternehmen mit bis zu acht Beschäftigten, die entlastet werden könnten und im besten Fall nur noch ein Drittel dieses Beitrags zahlen müssen.
  • Bei Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und mehreren Betriebsstätten könnte sich die Höhe der Belastung vervielfachen.
  • Erheblich teurer dürfte es beispielsweise für Hotels werden, die künftig ein Drittel des Beitrags für jedes Zimmer zahlen müssen.
  • Auch für jeden Dienstwagen soll dieser Drittel-Beitrag fällig werden. Lediglich der Beitrag für den ersten Firmenwagen ist bereits im regulären Monatsbeitrag für die Betriebsstätte enthalten.

Verfassungsrechtliche Bedenken

In einem Interview hatte der Jurist und frühere hamburgische Kultur- und Wirtschaftssenator Ingo Münch, den Rundfunkbeitrag vor der Abstimmung in den Länderparlamenten noch als verfassungswidrig bezeichnet. Auch viele Unternehmensverbände hatten sich bis zuletzt gegen die Umstellung gewehrt. Ob es zu entsprechenden Klagen kommen wird, bleibt abzuwarten.