Zusammenfassung und Fazit

Steuerberatungsgesellschaften wird durch die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eine interessante Gesellschaftsform eröffnet.

Die neue Rechtsform ermöglicht eine Haftungsbeschränkung für die berufliche Tätigkeit jenseits einer Kapitalgesellschaft, insbesondere der Rechtsform der „Freiberufler“-GmbH & Co. KG. Vorteilhaft ist, dass dies nicht nur für die Berufstätigkeit der anderen Partner gilt; vielmehr umfasst die Haftungsbeschränkung erstmalig auch Schäden aus der eigenen Tätigkeit.

Auch Zusammenschlüsse kleinerer Kanzleien werden gefördert

Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft, die nicht aus der Berufstätigkeit resultieren, werden von der Haftungsbeschränkung nicht erfasst, sind aber, anders als die Schäden aus der Berufstätigkeit, leichter zu kalkulieren. Aus diesem Grunde wird die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung auch den Zusammenschluss kleinerer Steuerberatungskanzleien fördern; auch wenn der Gesetzgeber eher Großkanzleien bei der Reform im Blick hatte. Zum Schutz der Gläubiger wird die Gründung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung von dem Abschluss eines höheren Versicherungsschutzes abhängig gemacht.