
Börsennotierte Unternehmen müssen aus Expertensicht alle legalen Steuertricks nutzen. "Die können gar nicht anders", sagte der Düsseldorfer Strafrechtsexperte Prof. Jürgen Wessing am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Manager seien grundsätzlich verpflichtet, so viel vom Vermögen ihrer Gesellschaft zu schonen, wie irgend möglich. Moralische Erwägungen spielten dabei keine Rolle. "Ein Vorstand, der wissentlich einen legalen Steuervorteil nicht nutzt, macht sich strafbar. Das ist Untreue."
Deshalb seien die Unternehmen auch die falschen Ansprechpartner. "Wer kritisiert, dass Unternehmen Steuern sparen, muss sich vor allem an die Politik wenden", sagte Wessing. "Nur der Gesetzgeber kann das ändern. Die Steuergesetze sind schließlich nicht vom Himmel gefallen."
Für Manager sei die Lage angesichts der komplizierten Steuergesetze ohnehin schwierig. "Wirtschaftsführer haben heute ein ganz anderes Verhältnis zum Strafrecht als noch vor Jahren." Schuld daran seien stetig komplexer werdende gesetzliche Regelungen.
"Manager, die sich nicht auch gegen strafrechtliche Vorwürfe versichern, begehen privaten wirtschaftlichen Selbstmord", sagte Wessing und mahnte die Politik, das Steuerrecht deutlich zu vereinfachen. Jenseits davon gebe es kaum Möglichkeiten, die Steuersparmodelle zu verhindern.
Eine Ausnahme: "Die Aktionäre könnten allerdings auf einer Hauptversammlung festlegen, dass die Gesellschaft bestimmte Steuerschlupflöcher nicht nutzen soll."
Schlagworte zum Thema: Steuerhinterziehung, Untreue
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