Kabinett beschließt Zollkodex-Anpassungsgesetz
Namensgebend für das Gesetz sind die technischen und redaktionellen Anpassungen der Abgabenordnung an den sog. Zollkodex der Union, der den bisherigen Zollkodex bis zum 1. Mai 2016 ablöst.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Dabei liegt der Schwerpunkt mit allein 26 von 35 Maßnahmen im Bereich der Abgabenordnung und des Einkommensteuerrechts.
Inhaltlich hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
- Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers für Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 3 Nummer 34a Einkommensteuergesetz - EStG)
- Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital (§ 3 Nr. 71 EStG)
- Definition der Kriterien für eine Erstausbildung (§ 9 EStG)
- Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt (Erhöhung der 110-Euro-Freigrenze auf 150 Euro - § 19 EStG)
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