Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung lässt auf sich warten. Der Bundesrat hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Bundesrat hat das Gesetz für eine stärkere Förderung von Gebäudesanierungen vorerst gestoppt. Anders als erwartet hat die Länderkammer auch nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies kann nun der Bundestag tun, damit eine Lösung gefunden wird.

Die Länder wehren sich unter anderem dagegen, dass sie Steuerausfälle durch eine Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen mittragen sollen. Die Ausfälle können sich auf bis zu 1,5 Milliarden Euro über mehrere Jahre belaufen. Auch hatte der Bundesrat im Vorfeld beanstandet, dass keine Anrechnung der steuerlichen Förderung auf Mieterhöhungen vorgesehen ist. Zudem kritisieren die Länder, dass die neben der Steuerabschreibung geplante Förderung von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr nicht ausreiche, um tatsächlich eine Sanierungsquote bei allen Gebäuden von 2 Prozent jährlich zu schaffen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hauseigentümer, die ihre Immobilie energetisch sanieren, bis zu 10 Prozent der Kosten jährlich von der Steuer absetzen können.

Verbände fordern schnelle Nachbesserungen

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) zeigt sich "entsetzt" über das Votum der Länderkammer. Ohne die Sanierungsförderung sei die Energiewende Makulatur. Der Bundestag müsse unverzüglich den Vermittlungsausschuss anrufen. Dies fordert auch der Eigentümerverband Haus & Grund.

Die in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zusammengeschlossenen Verbände und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordern ebenfalls Nachbesserungen. Das Gesetz müsse zum Abschluss gebracht werden.