Freiwillige Weiterversicherung: Anschlussversicherung in der GKV

Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ brachte neben Schuldenerlass auch Änderungen im Versicherungsrecht. Die neue obligatorische Anschlussversicherung ermöglicht eine freiwillige Weiterversicherung ohne Vorversicherung.

Der GKV-Spitzenverband hat per Rundschreiben (