Bundeszuschuss für Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) führt den Einzug der Beiträge zur Künstlersozialversicherung durch. Aufgrund der coronabedingten Einnahmeausfälle erhält die KSK nun einen Bundeszuschuss. Außerdem wird die Verdienstgrenze von Künstlerinnen und Künstlern für nicht-künstlerischer Arbeit angehoben.

Der Bundeszuschuss aufgrund der coronabedingten Einnahmeausfälle soll sich auf 84,5 Millionen Euro belaufen. Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend (20.5.2021) beschlossen. Auf Honorare von Schauspielern oder Musikern zahlen Kultureinrichtungen normalerweise eine prozentuale Abgabe an die Sozialkasse. Da Konzerte, Theateraufführungen und ähnliche Events jedoch seit Monaten ausfallen, brechen auch die Einnahmen der KSK weg.

Verdienstgrenze für nicht-künstlerischer Arbeit wird angehoben

Gleichzeitig reagiert der Bundestag auf die schwierige Lage der Künstler, die wegen der Pandemie oftmals nicht in ihrem üblichen Beruf arbeiten können. Normalerweise verlieren sie ihren Krankenversicherungsschutz bei der KSK, wenn sie monatlich mehr als 450 Euro aus nicht-künstlerischer Arbeit einnehmen. Diese Verdienstgrenze wird bis Ende des Jahres auf 1.300 Euro angehoben.
 

Das könnte Sie auch interessieren:

Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen?

Wer gilt als Künstler und Publizist?

dpa
Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Künstlersozialkasse