Bundestag beschließt mehr Kontrollen zugunsten der Künstlersozial

Unternehmen, die freischaffende Künstler beschäftigen, müssen sich zukünftig auf deutlich mehr Kontrollen einstellen. Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (KSAStabG) wurde am 3.7.2014 einstimmig im Bundestag verabschiedet.

Bei Theaterbühnen, Filmproduzenten und Plattenfirmen wird in Zukunft häufiger kontrolliert, ob sie ausreichend Geld an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Der Bundestag verabschiedete am späten Abend des 3.7.2014 einstimmig ein Gesetz, das die angespannte Finanzlage der KSK stabilisieren soll.

Massiver Anstieg der Kontrollen bei den sozialabgabepflichtigen Unternehmen

Die Zahl der Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen wird mit der Gesetzesnovelle massiv angehoben. Darüber hinaus kann die KSK künftig eigene Kontrollen durchführen, wenn sie Hinweise auf nicht gezahlte Sozialabgaben hat.

Sozialversicherung für mehr als 180 000 Künstler durch KSK
Die KSK bietet mehr als 180 000 freischaffenden Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Genauso wie angestellte Arbeitnehmer zahlen sie nur 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren (30 Prozent). Durch die verschärften Kontrollen werden Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro erwartet. Wegen der schwachen Zahlungsmoral vieler Unternehmen waren die Beiträge zu Jahresbeginn von 4,1 auf 5,2 Prozent gestiegen.

dpa