Anzahl der rentenversicherungspflichtigen Minijobber

Rund 1,36 Millionen der insgesamt etwa 6,6 Millionen geringfügig entlohnt Beschäftigten haben im Frühjahr 2025 freiwillig Rentenbeiträge entrichtet und damit das volle Leistungsangebot der Rentenversicherung in Anspruch genommen. Der Anteil der rentenversicherungspflichtigen Minijobber lag bei 20,6 Prozent und blieb im Vergleich zum Frühjahr 2024 (20,55 Prozent) nahezu konstant.

Das geht aus dem am Montag veröffentlichten ersten Quartalsbericht der Minijob-Zentrale für 2025 hervor. „Von den männlichen Minijobbern sind 16,6 Prozent und von den Frauen 24,2 Prozent rentenversicherungspflichtig“, heißt es in dem Bericht. 

Zahl der Haushaltshilfen geht leicht zurück

Von den etwa 258.000 Minijobberinnen und Minijobbern in Privathaushalten („Haushaltshilfen“), die für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich höhere Eigenbeiträge zahlen müssen, zahlten den Angaben zufolge zuletzt knapp 30.200 oder 11,7 Prozent eigene Rentenbeiträge (10,0 Prozent der Männer und 12,0 Prozent der Frauen). Die Zahl der Haushaltshilfen geht den Statistikern zufolge „momentan leicht zurück“. Dr. Rainer Wilhelm, für die Minijob-Zentrale zuständiger Geschäftsführer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, mahnte angesichts dieser Entwicklung: „Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ohne sie bei der Minijob-Zentrale anzumelden, handelt illegal. Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.“ 

„Nur eine angemeldete Haushaltshilfe profitiert von wichtigen Rechten“

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist nach Angaben der Minijob-Zentrale „einfach und dauert nur wenige Minuten”. Online, im Minijob-Manager oder telefonisch – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe anzumelden, heißt es. Minijobber-Chef Wilhelm: „Nur eine angemeldete Haushaltshilfe profitiert von wichtigen Rechten wie der Unfallversicherung oder Ansprüchen für die eigene Rente. Und auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es Vorteile. Sie können die Kosten für eine Haushaltshilfe bei der Steuererklärung geltend machen und erhalten bis zu 20 Prozent als Steuerermäßigung erstattet.“ 

Gesamtzahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten bleibt stabil

Insgesamt arbeiteten Ende März laut Minijob-Zentrale etwa 6,85 Millionen Menschen in einem Minijob. Damit ist ihre Zahl den neuen Daten zufolge im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil geblieben. Im Vergleich zum Vorquartal verzeichneten die Statistiker sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten einen geringfügigen Rückgang der Minijobber-Zahl: Im Dezember 2024 arbeiteten im gewerblichen Bereich noch rund 6,70 Millionen und in Privathaushalten rund 260.500 Menschen für höchstens 538 Euro Monatsverdienst. 

ihre-vorsorge | Stefan Thissen