Bund soll BAföG-Kosten übernehmen

Schüler und Studenten sollen ab Herbst 2016 mehr Geld für ihre Ausbildung erhalten. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum BAföG vorgelegt, mit dem die Finanzierung der Ausbildungsförderung gesichert werden soll. 

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur vollständigen Finanzierung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch den Bund zum 1. Januar 2015 zur Weiterentwicklung des BAföG ab Herbst 2016 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf (18/2663) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die Ausbildungsförderung mit dem BAföG nachhaltig finanziell zu sichern und bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit von Auszubildenden wie auch im Bereich der Ausbildungsangebote an Schulen und Hochschulen anzupassen. Bislang hatten der Bund 65 und die Bundesländer 35 Prozent der Kosten getragen.

Was der Gesetzentwurf zum BAföG im Einzelnen vorsieht

Laut Gesetzentwurf werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge jeweils um sieben Prozent angehoben. Zusätzlich sollen sowohl der Wohnkostenanteil für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende als auch der Freibetrag für eigenes Einkommen Auszubildender entsprechend der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs überproportional angehoben werden. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird laut Entwurf von 5.200 Euro auf 7.500 Euro angehoben.

Anpassung der Sozialpauschalen und Höchstbeträge zur Berücksichtigung der SV-Kosten

Die Sozialpauschalen und Höchstbeträge, mit denen die Sozialversicherungskosten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, werden den aktuellen Beitragssätzen angepasst, schreibt die Bundesregierung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit eigenen Kindern unter zehn Jahren werde auf 130 Euro angehoben und künftig einheitlich für jedes Kind gewährt. Abschlagszahlungen auf Ausbildungsförderung bei nicht kurzfristig zu bearbeitenden Erstanträgen sollen nicht länger auf 360 Euro begrenzt werden. So wird mit künftig ausschließlich prozentualer Bemessung (80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Förderungsbetrags) eine angemessene Bedarfsdeckung ermöglicht. Zudem schließe die Novelle unbeabsichtigte Förderungslücken, insbesondere zwischen Bachelor- und Masterstudium.

Neues BAföG soll Chancengleichheit in der Bildung sichern

Die Leistungsverbesserungen durch eine deutliche Anhebung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge sowie durch die Anpassung der Vorsorgepauschalen und die zusätzlichen strukturellen Änderungen jeweils zum Sommer/Herbst 2016 sollen das BAföG als zentrales staatliches Instrument zur Sicherung von Chancengleichheit bei der individuellen Bildungsfinanzierung stärken, heißt es in der Vorlage.

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