Das SGB III unterscheidet zwischen dem

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit,
  • Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und
  • Teilarbeitslosengeld.

Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen können oder deren Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sind auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen. Sie bildet das der Arbeitslosenversicherung nachgelagerte Fürsorgesystem mit der Kernleistung Bürgergeld, das bei Hilfebedürftigkeit gezahlt wird.

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