Ausgangspunkt jeder Arbeitgeberhaftung ist der Eintritt eines dem Unternehmen zurechenbaren Schadens. Neben klassischen Vermögensschäden (materiellen Schäden) treten dabei zunehmend immaterielle Schäden in den Fokus, insbesondere im Datenschutz- und Antidiskriminierungsrecht. Der Schaden muss kausal durch die vom Unternehmen begangene Verletzungshandlung herbeigeführt worden sein. Dabei ist der Arbeitgeber für seine handelnden Mitarbeiter verantwortlich. Ihn trifft in solchen Fällen ein sogenanntes Organisations- oder Auswahl- beziehungsweise Überwachungsverschulden, weshalb er sich die Handlungen seiner Mitarbeitenden zurechnen lassen muss. Lediglich in Ausnahmefällen haften handelnde Mitarbeiter selbst oder können vom Unternehmen in Regress genommen werden.
Zunehmende Bedeutung: Haftung für Datenschutzverletzungen
Datenschutzverletzungen kommen im Arbeitsverhältnis immer häufiger vor. Dabei können Datenschutzverstöße durch alltägliche betriebliche Vorgänge entstehen, etwa beim Umgang ...
Personalmagazin ist Deutschlands meistgelesenes Fachmagazin im Personalwesen. Hier lesen Personalleiter und -manager in mittelständischen und großen Unternehmen jeden Monat topaktuell, wie sie den wachsenden Anforderungen an professionelle Personalarbeit gerecht werden.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.411
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.4016
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.27416
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.078
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
9832
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
7901
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7392
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
738
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
715
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
7042
-
Wie Arbeitgeber mit Mobbing am Arbeitsplatz umgehen müssen
02.10.20264
-
Was bei einer personenbedingten Kündigung gilt
01.10.2026
-
EU verabschiedet Paket zur Arbeitskräftemobilität
01.10.2026
-
Konflikte am Arbeitsplatz sind nicht immer Mobbing
28.09.2026
-
Wer eine Kündigung unterschreiben muss
24.09.2026
-
Kein unbegrenzter Schadensersatzanspruch nach AGG-Diskriminierung
23.09.2026
-
Ersatzzustellung benötigt persönlichen Übergabeversuch
21.09.2026
-
Equal Pay Klage endet beim Medianentgelt
17.09.2026
-
Worauf HR bei der Digitalisierung im Arbeitsrecht achten muss
14.09.2026
-
Was es beim Sabbatical zu beachten gilt
11.09.20261