Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die #MeToo-Debatte hat in Unternehmen zu Unsicherheiten geführt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Welche Pflichten bestehen unternehmensseitig und was heißt das konkret für den Arbeitsalltag?

Wo beginnt sexuelle Belästigung? Wie sollten sich Frauen verhalten und wie sollten sich Männer verhalten? Was muss ein Unternehmen tun? Darüber wird diskutiert und gestritten.
Klar ist: Sexuelle Belästigung hat massive Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen, aber auch auf die Arbeitsleistung, das Betriebsklima und auf den Ruf des Unternehmens. Doch müssen Mitarbeiter jetzt permanent auf der Hut sein, da jede nett gemeinte Äußerung als übergriffig erlebt werden könnte?

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber, einerseits vorzubeugen und andererseits einzugreifen, wenn es zu Übergriffen kommt. Von sexueller Belästigung betroffenen Mitarbeitern muss  Unterstützung angeboten werden.

Was können Sie konkret tun?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einerseits vorzubeugen und andererseits im Ernstfall einzugreifen. „Das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt“, sagt Reinhild Fürstenberg, Geschäftsführerin der Fürstenberg Institut GmbH. „Es geht um Sensibilisierung, gute Information und Transparenz im Unternehmen, damit Klarheit über die Thematik herrscht und es gar nicht erst zu Übergriffen kommt. Sollte dennoch ein Vorfall sexueller Belästigung eintreten, muss das Vorgehen klar geregelt sein und betroffenen Mitarbeitern sofort geholfen werden.“  

Besondere Rolle der Führungskräfte

Führungskräften kommt bei diesem Thema eine zentrale Rolle zu – nicht nur als Vorbildfunktion, sondern insbesondere in der Ausübung Ihrer Fürsorgepflicht. Sie sollten besonders sensibilisiert werden im Umgang mit dem Thema, sich mit den rechtlichen und unternehmensbezogenen Rahmenbedingungen auskennen und wissen, wie sie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ernstfall umgehen und sie vertrauensvoll unterstützen können. 

Einfache Lösungen für alle Beteiligten

Es gibt Möglichkeiten, die Strukturen und Prozesse im Unternehmen kurzfristig zu etablieren und umzusetzen. Das Fürstenberg Institut bietet Unternehmen und Führungskräften in Workshops eine Orientierung und hilft, klare Regelungen im Unternehmen festzustecken. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtung einer Beschwerdestelle. In den Beratungen, die die Kunden der Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung nutzen können, geht es neben der Soforthilfe für betroffene Mitarbeiter auch darum, zwischen den Parteien zu moderieren mit dem Ziel, eine Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Dazu gehört auch die Beratung derjenigen, die übergriffig geworden sind.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Orientierung und Tipps für Arbeitgeber.

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