Dr. Christian Schlottfeldt
Allgemeine Empfehlungen für die Gestaltung von Langzeitkonten sind weitaus schwieriger als Empfehlungen für Zeitkonten mit fortlaufendem Zeitausgleich. Die Ausgestaltung von Wertguthabenkonten hängt in besonderem Maße von einer Analyse der betrieblichen und persönlichen Rahmenbedingungen ab sowie nicht zuletzt von den Erwartungen hinsichtlich Auftrags- und Beschäftigungslage im Zeitpunkt der geplanten Entnahme(n).
2.1 Übergreifende Empfehlungen
Vor diesem Hintergrund sind die nachstehenden Empfehlungen als übergreifende Anhaltspunkte zu verstehen, die im Einzelfall modifiziert werden müssen:
- Wertguthaben sollten nur für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter/innen gebildet werden.
- Wertguthaben sollten insbesondere der Ermöglichung von Freistellungen vor dem Übergang in die gesetzliche Rente dienen; dabei sollte die Option eines gleitenden Übergangs (schrittweise Verringerung der Arbeitszeit, die durch Einsatz des Wertguthabens vergütungsmäßig kompensiert wird) nicht ausgeschlossen sein. Für sonstige Freistellungen (Urlaubsverlängerung etc.) sind häufig keine Wertguthabenregelungen erforderlich.
- Soweit Einlagen aus zeitlichen Mehrleistungen oberhalb der Vertragsarbeitszeit überhaupt zulässig sein sollten, sollten diese vor der Einlage (!) budgetiert werden und nicht etwa aus bestehenden (Kurzzeit-)Zeitkonten überlaufen, um die fortlaufende Arbeitszeitsteuerung nicht zu beeinträchtigen.
- Sollen Rückwirkungen auf das betriebliche Arbeitszeitsystem aufgrund der Führung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten sicher ausgeschlossen werden, sollten ausschließlich Entgeltumwandlungen zulässig sein. Einlagen aus (Rest-)Urlaub sollten nur möglich sein, wenn sichergestellt ist, dass der Erholungswert des verbleibenden Urlaubs ausreichend ist.
- Soweit Einlagen aus Entgeltbestandteilen zulässig sind, sollten dafür Mindestumfänge geregelt werden, um überhöhten Verwaltungsaufwand für Bagatelleinlagen zu vermeiden.
- Der Arbeitnehmer sollte die Möglichkeit haben, das zeitliche Freistellungsvolumen durch (bis auf 70 % des Entgelts im letzten Jahr der Ansparphase zulässige) Reduzierung des laufenden Entgelts zu strecken. Dies sollte der Arbeitnehmer so rechtzeitig ankündigen müssen, dass die betriebliche Personalplanung darauf reagieren kann.
- Die Führung und Verwaltung von Wertguthaben sollte durch einen externen Dienstleister erfolgen.
- Eine vollständige Insolvenzsicherung der Wertguthaben sollte erfolgen. In der Praxis haben sich diesbezüglich vor allem Sicherungsmodelle auf Basis einer sicherungstreuhänderischen Verwaltung der Wertguthaben herausgebildet. Wertguthaben sollten in Kapitalanlagen mit Geld-zurück-Garantie angelegt werden, um den Bestand des Wertguthabens zu sichern.
- Der Erfolg der Kapitalanlage (ggf. nach Abzug von Verwaltungskosten) sollte dem Wertguthaben zugutekommen.
- Regelungen zu Kündigungsfristen und Nachwirkung im Fall der Kündigung sollten getroffen werden.
2.2 Bildung von Langzeitkonten aus "Plan-Arbeitszeiten"
Das Führen eines sogenannten Plan-Arbeitszeitkontos kann dem mit "Überlaufmodellen" verbundenen Zeitverbrauchsanreiz entgegenwirken. Denn die Differenzen zwischen Plan- und Vertragsarbeitszeit werden betrieblich geplant – z. B. im Schichtbetrieb – bzw. vorab vereinbart – z. B. bei Vereinbarung planmäßiger Soll-Arbeitszeiten (Plan-Arbeitszeit) – oberhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Die Differenz zwischen Plan-Arbeitszeit und Vertragsarbeitszeit wird auf dem Langzeitkonto verbucht. Der Aufbau des Guthabens im Langzeitkonto entsteht damit allein aufgrund betrieblicher Planung – und nicht etwa deshalb, weil ein Mitarbeiter dies für sich selbst so entschieden hat.
Planarbeitszeitkonto
In einem Unternehmen der chemischen Industrie arbeiten die Mitarbeiter im Dreischichtbetrieb an den Tagen Montag bis Freitag. Die anzurechnende Arbeitszeit pro Schicht beträgt einschließlich der als Arbeitszeit bezahlten Pause 8 Stunden (sog. Plan-Arbeitszeit). Die anteilige Vertragsarbeitszeit beträgt jedoch nur 7,5 Stunden pro Tag (37,5 Stunden : 5 Arbeitstage/Kalenderwoche = 7,5 Stunden/Arbeitstag).
An jedem Arbeitstag Montag bis Freitag läuft eine Differenz zwischen eingeteilter Planarbeitszeit und vertraglicher (Soll-)Arbeitszeit von 0,5 Stunden auf. Diese Differenz können die Mitarbeiter im Wege des Dauerzeitsparens auf einem Lebensarbeitszeitkonto verbuchen. Das entstehende Zeitguthaben dient der (Mit-)Finanzierung des vorgezogenen Ruhestands.
Daneben wird ein Zeitkonto für den fortlaufenden Zeitausgleich geführt, das unabhängig von der Entwicklung des Lebensarbeitszeitkontos auf der Grundlage der Plan-Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag geführt wird (Nulllinie des Zeitkontos bei 8 Stunden/Tag).
2.3 Exkurs: Blockteilzeit-Sabbatical als unaufwändige Alternative zum Wertguthabenkonto
Die Einführung von Langzeitkonten als Wertguthabenkonten geht nicht selten auf das Interesse von Arbeitnehmern an Sabbaticals zurück, also längeren "Auszeiten" innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses unter Aufrechterhaltung von Entgeltzahlung und Sozialversicherungsschutz.
Allerdings bedarf die Realisierung derartiger Vorhaben jedenfalls dann keiner (vergleichsweise aufwändigen) Wertguthabenve...