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Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 18.11 Orthoptistinnen und Orthoptisten (Ziffer 13)

Antje Teichert
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Orthoptisten sind Beschäftigte, die den Augenarzt bei seiner diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit unterstützen. Sie wirken bei der Vorsorge, Untersuchung und der Behandlung von Störungen des Einzelauges und Störungen im Zusammenwirken beider Augen, hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwäche und Augenzittern mit.

Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben entsprechend den generellen Änderungen dem grundsätzlichen Aufbauschema folgend aus dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernommen.

Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung galten auch nach Inkrafttreten des TVöD fort und wurden nach der Anlage 1 bzw. Anlage 3 TVÜ-VKA den Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Mit dem Abschluss der Entgeltordnung VKA sind die Tätigkeitsmerkmale unmittelbar den Entgeltgruppen der Entgeltordnung zugeordnet.

 

Tätigkeitsmerkmal in EntgO-VKA

Orthoptisten
VergGr. und Fg. nach BAT/BAT-O Entgeltgr. nach Anlage 1 TVÜ-VKA Entgeltgr. nach Anlage 3 TVÜ-VKA Entgeltgr. und Fg. nach der EntgO-VKA
Beschäftigte in der Tätigkeit von Orthoptisten

VIII Fg. 10

mit BWA →

VII Fg. 6

nach 3 J.
5 3 5
Orthoptisten mit abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Tätigkeit VIb Fg. 30 6 6 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen

VIb Fg. 29

mit BWA →

Vc Fg. 28

nach 2 J.
8 6 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen

Vc Fg. 27

mit BWA →

Vb Fg. 29

nach 3 J.
"kleine" EG 9 8 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind

Vb Fg. 31

→

IVb Fg. 17

nach 2 J.
9 9 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die minde...

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