Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Abfallwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz / § 4 Aufgaben der Entsorgungsträger

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Die Aufgaben der Entsorgungsträger richten sich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den nachfolgenden Bestimmungen.

 

(2) Die Entsorgungsträger wirken in ihrem Aufgabenbereich darauf hin, daß möglichst wenig Abfall entsteht.

 

(3) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben für Problemabfälle im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 4 Annahmestellen einzurichten, zu betreiben und die ordnungsgemäß zugeführten Abfälle anzunehmen. 2Sie sind ferner zur Annahme von Sonderabfällen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 verpflichtet, soweit diese in haushaltsüblichen Mengen anfallen. 3Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflichten Dritter bedienen. 4Sie können das Nähere durch Satzung nach § 5 regeln.

 

(4) 1Abfälle, die nach § 8 Abs. 4 andienungspflichtig sind, unterliegen nicht der Entsorgungspflicht der Entsorgungsträger; § 4 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 2 Satz 1 bleiben unberührt. 2Der Ausschluß sonstiger Abfälle von der Entsorgung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde allgemein durch Satzung oder durch Entscheidung im Einzelfall ganz oder teilweise erfolgen und auf die bezeichneten Abfälle insgesamt oder auf Teilmengen erstreckt werden.

 

(5) 1Die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen unterstützen die Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Abfallentsorgung. 2Soweit es für die geordnete Entsorgung erforderlich ist, sollen die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden auf ihren Antrag als Dritte im Sinne des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG mit dem Betrieb von Anlagen, die der Entsorgung von nicht mit Schadstoffen verunreinigten Bauabfällen sowie pflanzlichen Abfällen dienen, beauftragt werden. 3Soweit Pflichten auf andere Entsorgungsträger übertragen sind, gilt Satz 1 entsprechend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren