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EuGH Urteil vom 21.09.2000 - C-462/98 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Europäischer Sozialfonds. Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör. Betrag der an das Lehrpersonal gezahlten Vergütung und auf diese Vergütung entfallenden Mehwertsteuer

 

Beteiligte

Mediocurso / Kommission

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Mediocurso - Estabelecimento de Ensino Particular Ld

 

Tenor

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-180/96 und T-181/96 (Mediocurso/Kommission) wird mit Ausnahme von Nummer 2 des Tenors, mit dem der Klage der Mediocurso – Estabelecimento de Ensino Particular Ld. in der Rechtssache T-180/96 teilweise stattgegeben worden ist, aufgehoben.

2. Die Entscheidung C (96) 1185 der Kommission vom 14. August 1996 über die Kürzung des mit der Entscheidung C (89) 0570 vom 22. März 1989 gewährten Zuschusses und die Entscheidung C (96) 1186 der Kommission vom 14. August 1996 über die Kürzung des mit der Entscheidung C (89) 0570 vom 22. März 1989 gewährten Zuschusses werden für nichtig erklärt.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt sämtliche vor dem Gericht und dem Gerichtshof angefallenen Kosten.

 

Gründe

1.

Die Mediocurso – Estabelecimento de Ensino Particular Ld. (nachstehend: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-180/96 und T-181/96 (Mediocurso/Kommission, Slg. 1998, II-3477; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem sie die Teilaufhebung dieses Urteils begehrt.

Sachverhalt

2.

Der zugrunde liegende Sachverhalt, wie er im angefochtenen Urteil dargelegt ist und sich ...

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