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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mali

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Rz. 1

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Republik Mali (Hauptstadt: Bamako; Amtssprachen: Bambara und 12 weitere Sprachen; Arbeitssprache: Französisch) ist ein Binnenstaat in Westafrika mit Grenzen zu > Algerien im Nordosten, > Niger im Osten und Südosten, > Burkina Faso und der > Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) im Süden, > Guinea im Südwesten sowie > Senegal und > Mauretanien im Westen.

Ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand 01.01.2025 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 20.01.2025, BStBl 2025 I, 291). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur Besteuerung von ArbN mit Auslandsbezug allgemein > Ausland und > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Zu den anrechenbaren Steuern, die der deutschen ESt entsprechen, gehören ua der impôt général sur le revenu und der impôt sur les bénéfices industriels et commerciaux (vgl amtl ESt-Handbuch Anh 12 II). Zum Anrechnungsverfahren > Ausland Rz 25 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Mali gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Pauschbeträgen für Reisen nach Mali > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Der > Kaufkraftausgleich beträgt 5 %; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 – S 2341/00025/004/006 vom 21. Januar 2025 (BStBl 2025 I, 304) Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betr.: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs[*] (§ 3 Nr. 64 EStG); Gesamtübersicht der ...

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