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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauretanien

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Rz. 1

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Islamische Republik Mauretanien (Hauptstadt: Nouakchott; Amtssprache: Arabisch) ist ein westafrikanischer Staat am Atlantik mit Landgrenzen zu dem von > Marokko beanspruchten Territorium Westsahara im Nordwesten, zu > Algerien im Nordosten, zu > Mali im Osten und Süden sowie zum > Senegal im Südwesten.

Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand 01.01.2025 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 20.01.2025, BStBl 2025 I, 291). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur Besteuerung von ArbN mit Auslandsbezug > Ausland und > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Zur Anrechnung mauretanischer Steuern > Ausland Rz 25 ff. Zu den anrechenbaren Steuern, die der deutschen ESt entsprechen, gehören ua der impôt général sur le revenu (ESt) sowie der impôt sur les traitements et salaires (LSt) (vgl amtl ESt-Handbuch Anh 12 II. 1.).

 

Rz. 2

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Mauretanien gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Pauschbeträgen für Reisen nach Mauretanien > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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