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7% oder 19% Umsatzsteuer auf Brathähnchen?
Die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen ist seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner des Umsatzsteuerrechts. Die Finanzverwaltung nimmt in einem aktuellen BMF-Schreiben zur Abgrenzung bei Restaurationsumsätzen Stellung.
Unser Schwesterportal haufe.de/steuern stellt im Top-Thema "Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei Restaurationsumsätzen" vor, was bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen zu beachten ist:
- Streitpunkt: Abgrenzung bei der Abgabe von verzehrfertigen Speisen
- Die Anweisung des BMF
- Konsequenzen für die Praxis
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer