Umsatzsteuer

Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei Restaurationsumsätzen


Halbes Brathaehnchen und Pommes frites auf Teller

Die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen ist seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner des Umsatzsteuerrechts. Die Finanzverwaltung nimmt in einem aktuellen BMF-Schreiben zur Abgrenzung bei Restaurationsumsätzen Stellung.

Unser Schwesterportal haufe.de/steuern stellt im Top-Thema "Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei Restaurationsumsätzen" vor, was bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen zu beachten ist:

  • Streitpunkt: Abgrenzung bei der Abgabe von verzehrfertigen Speisen
  • Die Anweisung des BMF
  • Konsequenzen für die Praxis

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer
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