Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung
Erzielt eine Kapitalgesellschaft, die noch steuerliche Verlustvorträge aus früheren Jahren hat, in der Folgezeit Gewinne, dann gilt: Sie kann die Vorjahresverluste abziehen und dadurch eine Versteuerung der Gewinne vermeiden. Übersteigt der steuerliche Gewinn aber 1 Mio. Euro, muss die Kapitalgesellschaft vom übersteigenden Betrag 40 % besteuern (der nicht genutzte Verlustvortrag bleibt für die Zukunft aber erhalten). Die Steuer auf den übersteigenden Betrag beläuft sich auf ca. 30 % (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Einfacher ausgedrückt: Von dem 1 Mio. Euro übersteigenden Gewinn muss die Kapitalgesellschaft ca. 12 % an Steuern bezahlen.
Der BFH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Mindestbesteuerung auch dann verfassungsgemäß ist, wenn die Kapitalgesellschaft die verbleibenden Verlustvorträge in der Zukunft gar nicht mehr nutzen kann (z. B. weil sie keine ausreichenden Gewinn erzielt). Der BFH hat dies zumindest für die Fälle bejaht, in denen noch nicht endgültig absehbar ist, dass die Kapitalgesellschaft den Verlust nicht mehr nutzen kann (endgültig wäre es z. B. bei einer Liquidation im Folgejahr).
Der BFH hat zur Vermeidung des Problems auf mögliche Billigkeitsmaßnahmen verwiesen.
Praxistipp:
Das Finanzamt wird offene Einsprüche jetzt ablehnen wollen und auf mögliche (spätere) Billigkeitsmaßnahmen verweisen. Ebenso denkbar wäre es aber beim Finanzamt einen Vorläufigkeitsvermerk im Jahr der Mindestbesteuerung zu beantragen.
BFH, Urteile v. 20.9.2012, Az. IV R 36/10 und IV R 29/10
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.103
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
2.145
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.9558
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
1.807
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2025
1.5552
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024
1.551
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
1.3317
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2026
1.307
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
1.232
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
1.224
-
Fördermittel-Radar für Unternehmen
16.03.2026
-
So profitieren Arbeitnehmer und Unternehmer bei der Steuer
05.03.2026
-
Die Leere im Controlling – Kann KI den Fachkräftemangel in Finanzabteilungen lösen?
03.03.2026
-
BMF-Schreiben: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten
02.03.2026
-
So ordnet die Finanzverwaltung Betriebe in Größenklassen ein
26.02.2026
-
Wie KI die Rollen im Finanzbereich bis 2030 neu definiert
24.02.2026
-
Ein Wegweiser zur zukunftsfähigen Finanzabteilung
12.02.2026
-
Reisekosten: Wie müssen die Verpflegungskosten gebucht werden, um den Vorsteuerabzug zu erhalten?
11.02.20264
-
Firmenwagenbesteuerung: Stellplatzkosten mindern den geldwerten Vorteil nicht
10.02.2026
-
Abgabefrist für die Steuererklärung
04.02.20261