Begriff

Der Begriff "Wirtschaftsjahr" bezeichnet den Zeitraum, für den Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Personen- und Kapitalgesellschaften ihren steuerlichen Gewinn ermitteln müssen. In den meisten Fällen deckt sich deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und damit auch mit dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtschaftsjahr aber auch vom Kalenderjahr abweichen, dementsprechend liegt dann ein "abweichendes Wirtschaftsjahr" vor. Dies gilt jedoch nicht für Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit, insbesondere Freiberufler, deren Wirtschaftsjahr selbst dann dem Kalenderjahr entspricht[1], wenn sie ihren Beruf in einer Personengesellschaft ausüben.[2]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das steuerliche Wirtschaftsjahr ist in § 4a EStG sowie in § 8b und § 8c EStDV, das handelsrechtliche Geschäftsjahr in den §§ 240, 242 HGB geregelt.

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