Rz. 159

Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen.

Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B gebucht:

Bank

1.000 EUR

an Sonstige Verbindlichkeit

1.000 EUR

B bucht bei Verkauf der Wertpapiere an A:

Bank/Forderungen aus Lieferungen

28.000 EUR

Sonstige Verbindlichkeit

1.000 EUR

an Wertpapiere

27.500 EUR

an Erlöse

1.500 EUR

Wenn also der Stillhalter die Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts verkauft, wird seine sonstige Verbindlichkeit über Erlöse aufgelöst. Stehen die verkauften Wertpapiere zum Basispreis beim Stillhalter zu Buche, entspricht der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts dem Betrag des Optionsrechts bzw. der sonstigen Verbindlichkeit. Sind die verkauften Wertpapiere beim Stillhalter mit einem höheren Wert als dem Basispreis bilanziert, wird in Höhe der sonstigen Verbindlichkeit der Verlust aus dem Verkauf der Wertpapiere gemindert.

 

Rz. 160

Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere von dem Optionskäufer kaufen (Verkaufsoption, put), so vermindert die bei Zahlung der Optionsprämie vom Stillhalter gebuchte sonstige Verbindlichkeit die Anschaffungskosten der Wertpapiere beim Stillhalter oder sie erhöht den Ausgabebetrag der Verbindlichkeit.[2]

 
Praxis-Beispiel

Der Basispreis beträgt 290, der Optionspreis 10. A verkauft 100 Aktien, die einen Kurswert von 280 haben, an den Stillhalter B.

Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B gebucht:

Bank

1.000 EUR

an Sonstige Verbindlichkeit

1.000 EUR

Zur Verminderung der Anschaffungskosten der Wertpapiere bucht der Stillhalter:

Wertpapiere

29.000 EUR

an Verbindlichkeiten aus Lieferung

29.000 EUR

Sonstige Verbindlichkeit

1.000 EUR

an Wertpapiere

1.000 EUR

Zur Erhöhung des Ausgabebetrags der Verbindlichkeit bucht der Stillhalter:

Wertpapiere

29.000 EUR

an Verbindlichkeit aus Lieferung

28.000 EUR

Sonstige Verbindlichkeit

1.000 EUR

an Verbindlichkeit aus Lieferung

1.000 EUR

[1] IDW RS BFA 6, Rz. 22.
[2] IDW RS BFA 6, Rz. 22.

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