Finanzplanung

Es ist zu überprüfen, ob die gegenwärtige und zukünftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt werden kann. Zur Bearbeitung dieser Aufgabe der Sanierungsfähigkeitsprüfung eignet sich das Instrumentarium der Finanzplanung. Die Finanzplanung hat die Aufgabe, die zukünftige Entwicklung der finanziellen Unternehmenssphäre in Form von Vorschaurechnungen abzubilden.[1] Dabei sind, wie in Abb. 2 dargestellt, stets die Interdependenzen zu den übrigen betrieblichen Teilbereichen und Teilplänen zu berücksichtigen.

Abb. 2: Interdependenzen zwischen den betrieblichen Teilplänen[2]

Der Gesamtfinanzplan zerfällt, wie in Abb. 2 ersichtlich, in den Kapitalbedarfs- und den Liquiditätsplan, die über die Bilanzplanung und die Planung der Erfolgsrechnung miteinander in Verbindung stehen.

Zeitliche Dimension der Finanzplanung

Um die Liquidität eines Unternehmens in jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, müsste der Finanzplan alle zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen taggenau abbilden. Mit zunehmender Reichweite der Planung wird die exakte Bestimmung der Ein- und Auszahlungen jedoch sowohl in zeitlicher als auch in betragsmäßiger Hinsicht immer schwieriger. Zur Lösung dieses Konflikts, einerseits eine lange zeitliche Reichweite, anderseits aber auch eine hohe inhaltliche Präzision zu erreichen, werden verschiedene Teilfinanzpläne aufgestellt, die sich jeweils auf einen Ausschnitt des gesamten Planungszeitraumes beziehen.[3] Bei einem längerfristigen Planungshorizont bietet es sich an, das zeitliche Raster der Planungseinheiten gröber zu wählen. Umgekehrt ist es bei einer kurzfristigen Planung sinnvoll, kürzere Planungseinheiten zu definieren. Nach der zeitlichen Differenzierung werden i. d. R. die in Abb. 3 dargestellten Arten von Finanzplanungsrechnungen unterschieden.

Abb. 3: Arten von Finanzplanungsrechnungen[4]

Aktualisierungsaufwand

Mit zunehmender Länge des Planungszeitraums sinkt im Allgemeinen der Aktualisierungsbedarf. Während die Liquiditätsplanung nur für einen kurzen Prognosezeitraum Gültigkeit besitzt, bleiben die Daten der mittel- bis langfristigen Finanzplanung stabil und werden nur halbjährlich bzw. jährlich oder bei wesentlichen Ereignissen aktualisiert.[5] Demnach existieren unterschiedliche Teilfinanzpläne, die ineinander greifen und mit ihren unterschiedlichen Betrachtungsweisen in ihrer Gesamtheit den Gesamtfinanzplan bilden (vgl. Abb. 3).

Plangleichgewicht

Zur Sanierung eines Krisenunternehmens ist es erforderlich, sowohl die kurzfristige als auch die mittel- und langfristige wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Nur wenn der Kapitalbedarf gedeckt und die Liquidität gewährleistet werden können, ist die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens gegeben. Demzufolge ist es im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsprüfung notwendig, neben einer kurzfristigen Liquiditätsplanung auch eine mittel- bis langfristige Kapitalbedarfsplanung zu erstellen. Darauf aufbauend ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob sich die einzelnen Teilpläne (und damit der Gesamtfinanzplan) im Gleichgewicht befinden, bzw. ob diese durch Einleitung von Sanierungsmaßnahmen ins Gleichgewicht gebracht werden können.

[1] Vgl. Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000, S. 2.
[2] Vgl. Perridon/Steiner/Rathgeber, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 17. Aufl. 2016, S. 726.
[3] Vgl. Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000, S. 8.
[4] Vgl. Perridon/Steiner/Rathgeber, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 17. Aufl. 2016, S. 729.
[5] Vgl. Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000, S. 9.

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