Definition von Hauptprozessen zur zeilengenauen Zurechnung in der Kalkulation

Ausgangspunkt ist die Interpretation des gesamten Unternehmens als System von Aktivitäten und Prozessen. Geschäftsprozesse stellen oftmals den umfassendsten Teil einer solchen Betrachtung dar. Der Vertriebs- und der Auftragsabwicklungsprozess fallen bspw. unter diese Kategorie. Geschäftsprozesse haben insbesondere bei der Erarbeitung und Strukturierung eines Prozessmodells eine wichtige Bedeutung. Im Hinblick auf die Ermittlung konkreter Prozesskosten sind sie jedoch nicht detailliert genug. Hierzu sind die Hauptprozesse zu definieren. Sie stellen eine Kette homogener Aktivitäten dar, die demselben Kosteneinflussfaktor unterliegen. Für diese sollen die Prozesskosten ermittelt werden. Bei der Definition der Hauptprozesse ist auf die spätere zeilengenaue Zurechnung in die Kalkulation und in die Ergebnisrechnung zu achten.

Den Aktivitäten und Prozessen werden auf Basis von Kostentreibern ("Cost Driver") Kosten aus der Kostenstellenrechnung zugeordnet. Eine Kosteneinflussgröße ist z. B. die Anzahl der Kundenbesuche. Die Kostentreiber sind letztlich in Abhängigkeit von ihrem Auftreten entscheidend für die Höhe der Gemeinkosten.

Abb. 2: Auszug aus dem Prozessmodell eines produzierenden Unternehmens

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