Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört Schadensersatz, der als Ausgleich für den Verlust steuerbarer Einnahmen gewährt wurde. Diese Einnahmen sind bei den Einkünften zu versteuern, für die der Ausgleich stattfindet.[1]

[1] Lohschelder, in Schmidt, EStG, 42. Aufl. 2023, EStG, § 4, EStG, Rz. 460, Abfindungen.

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