Die Risikosteuerung hat zur Aufgabe, die bei der Risikoidentifikation und -analyse ermittelten Risiken durch entsprechende Maßnahmen aktiv zu beeinflussen. Dabei geht es darum, die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken zu verringern oder aber ihr Schadenpotenzial zu begrenzen.

In Abhängigkeit von der Risikoneigung eines Unternehmens sind steuerungsbedürftige Risiken, die anhand von vorgegebenen Grenzwerten gemessen werden, durch Risikobewältigungsmaßnahmen zu reduzieren, zu vermeiden, überzuwälzen oder selbst zu tragen. Solche Grenzwerte sind von der Unternehmensleitung vorzugeben und können bei Überschreitung ein Verlustpotenzial für das Unternehmen darstellen.

Die extremste Maßnahme der Risikosteuerung ist die totale Risikovermeidung. Darunter versteht man die vollkommene Beseitigung eines Risikos, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Schadenpotenzial des Risikos auf null gesetzt wird. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass eine kritische Produktionsanlage stillgelegt wird. Bei der Risikoüberwälzung werden Risiken auf Dritte übertragen, indem z. B. entsprechende Versicherungen zur Absicherung abgeschlossen werden.

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