Der Umfang der Risiken eines Projekts, Geschäftsbereichs oder Unternehmens bestimmt

  • die risikogerechte Finanzierungsstruktur (Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf),
  • die Ausfallwahrscheinlichkeit (Rating),
  • Mindestanforderungen an die zu erwartende Rendite (Kapitalkosten) und
  • den Wert als Erfolgsmaßstab (Performancemaß), der Ertrag und Risiko in einer Kennzahl verbindet.

Ebenfalls durch den Risikoumfang bestimmt werden Obergrenzen für die Kosten von Risikobewältigungsmaßnahmen, z. B. Versicherungsprämien.[1] Letztlich wird bei allen diesen Anwendungsfeldern der Risikoumfang immer ausgedrückt in

  • einer Zahl,
  • einem Geldbetrag (in EUR) oder
  • einer Rendite.

Risiken müssen also quantifiziert werden. Als Risiko gilt dabei grundsätzlich die Möglichkeit, von einem (möglichst erwartungstreuen) Planwert abzuweichen. Die quantitative Beschreibung eines Risikos erfordert die Verwendung von Häufigkeits- oder Wahrscheinlichkeitsverteilungen bzw. im Mehrperiodenfall von stochastischen Prozessen.

Für die meisten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ist der aggregierte Gesamtrisikoumfang maßgeblich. Zielsetzung der Risikoaggregation, die auf der Risikoanalyse aufbaut, ist die Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs. Da Einzelrisiken nicht einfach addiert werden können, sind für die Risikoaggregation Simulationsverfahren, z. B. die Monte-Carlo-Simulation, erforderlich. In Kap. 2 werden die Grundlagen der Monte-Carlo-Simulation erläutert, bevor Kap. 3 sich mit der Interpretation der Simulationsergebnisse – in diesem Fall der Berechnung von Risikomaßen – befasst. Kap. 4 zeigt in einem Fallbeispiel, wie mittels Simulation Eigenkapitalbedarf, Rating und Kapitalkostensätze eines Unternehmens bestimmt werden können.

Das Eigenkapital und die Liquiditätsreserven sind das Risiko-Deckungspotenzial eines Unternehmens, weil sie sämtliche risikobedingten Verluste zu tragen haben. Um die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung bestimmen zu können, sind Risikoaggregationsverfahren erforderlich. Die Risikoaggregationsverfahren zeigen dabei auch die Kombinationswirkungen verschiedener Einzelrisiken. Zunächst lässt sich so ableiten, welcher Umfang von Verlusten – und damit Eigenkapital – mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit von z. B. 99 % innerhalb der Planperiode nicht überschritten wird. Umgekehrt lässt sich auch ermitteln, mit welcher Wahrscheinlichkeit Überschuldung oder Illiquidität (Insolvenz) bei einer gegebenen Eigenkapitalausstattung eintritt. Die so abgeleitete Insolvenzwahrscheinlichkeit lässt sich als Ratingnote ausdrücken.

Schließlich können risikogerechte Kapitalkosten (Renditeanforderungen) für die wertorientierte Unternehmenssteuerung oder Investitionsbewertung aus dem aggregierten Ertragsrisiko, z. B. Standardabweichung des Cashflows, abgeleitet werden.

In diesem Fachtext werden die wichtigsten Methoden zu diesem Thema vorgestellt.

[1] Grundlegend vgl. Gleißner, 2011a; Gleißner, 2011d; Romeike/Hager, 2009; Vanini, 2012; Sinn, 1980.

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