4.5.1 Planung der Fertigungslohnkosten

Die Fertigungslohnkosten bestehen aus einer Preis- und einer Mengenkomponente. Die geplanten Fertigungslohnkosten ergeben sich, indem Mengen- und Preiskomponente miteinander multipliziert werden.

Zeitbedarf für die Produktion als Mengenkomponente der Fertigungslohnkosten

Mengenkomponente der Fertigungslohnkosten ist der Zeitbedarf für die Herstellung einer Erzeugniseinheit. Für die Plankostenrechnung ist es unabhängig vom eingesetzten Lohnsystem (Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn) grundsätzlich erforderlich, die Arbeitszeiten zu planen. Die Planung geht dabei in aller Regel vom einzelnen Arbeitsgang aus. Ihren Niederschlag finden die Planarbeitszeiten im Arbeitsplan, der über die für ein Erzeugnis bzw. für eine Baugruppe erforderlichen Arbeitsgänge informiert. Im Einzelnen enthält er

  • die Bezeichnungen der Arbeitsgänge,
  • die notwendigen Bearbeitungszeiten,
  • die den einzelnen Arbeitsgängen zugeordneten Lohngruppen und
  • die Kostenstellen, in denen die Arbeitsgänge durchgeführt werden.

Ausschuss, Nacharbeit und Mehrlohn als Bestandteile zu berücksichtigender Fertigungswagnisse

Die planmäßigen Fertigungslohnkosten werden in der Praxis regelmäßig um Zuschläge für sog. Fertigungswagnisse erhöht. Darunter werden außerordentliche, mit der Herstellung der Erzeugnisse jedoch im Zusammenhang stehende Bearbeitungszeiten für Ausschuss, Nacharbeit und Mehrlohn verstanden. Zum Ausschuss gehört der Lohnverlust, der durch Vernichtung fehlerhafter angearbeiteter Teile entsteht. Nacharbeit ist der über die kalkulierten Vorgaben hinausgehende Zeitverbrauch, der erforderlich ist, um fehlerhafte Teile verwendbar zu machen. Als Mehrlohn schließlich wird ebenfalls ein über die kalkulierten Vorgaben hinausgehender Zeitverbrauch bezeichnet, der jedoch während der planmäßigen Bearbeitung auftritt.

Ursachen können z. B. im Anlauf neuer Erzeugnisse bzw. in der Einführung neuer Fertigungsverfahren liegen. Fertigungswagnisse werden i. d. R. mithilfe prozentualer Zuschläge auf die Fertigungszeiten bzw. die Fertigungslohnkosten erfasst. Die Zuschläge werden aus Vergangenheitswerten abgeleitet und mit Zielvorgaben des Managements verknüpft.

Lohnsätze als Preiskomponente der Fertigungslohnkosten

Preiskomponente der Fertigungslohnkosten schließlich sind die Lohnsätze, differenziert nach den einzelnen Lohngruppen. Die aktuellen Lohnsätze sind für die Planung um die erwarteten Tariferhöhungen zu korrigieren. Diese Planlohnsätze werden als feste Verrechnungswerte für das gesamte Planjahr verwendet.

4.5.2 Planung der übrigen Personalkosten

Zur Planung der übrigen Personalkosten gehören

  • die Planung der Gemeinkostenlöhne,
  • die Planung der Gehälter und
  • die Planung der Personalnebenkosten.

Gemeinkostenlöhne

Gemeinkostenlöhne sind Löhne bzw. Lohnanteile, die sich den Erzeugnissen nicht direkt als Fertigungslohn zuordnen lassen. Dazu gehören erstens die anteiligen Gemeinkostenlöhne der Mitarbeiter, die im Regelfall Fertigungslohn beziehen, die sog. direkten Lohnempfänger (z. B. für Wartezeiten bei Maschinenstillstand oder für Reinigungsarbeiten). Zweitens fallen in diese Rubrik die gesamten Löhne der Mitarbeiter, die keinen Fertigungslohn beziehen, also nicht unmittelbar am Erzeugnis arbeiten (z. B. Teileversorger in der Produktion). Gemeinkostenlöhne direkter Lohnempfänger werden meist mithilfe prozentualer Zuschläge auf die Fertigungslohnkosten geplant.

Lohn- und Gehaltsplanung erfordert abgeschlossene Personalplanung

Die Planung der Gemeinkostenlöhne der indirekten Lohnempfänger und die Planung der Gehälter setzen eine abgeschlossene Personalplanung für die einzelnen Kostenstellen voraus. Der sich daraus ergebende durchschnittliche Personalbestand im Planjahr wird mit dem erwarteten Lohn/Gehalt je Beschäftigten bewertet. Der erwartete Lohn (das erwartete Gehalt) lässt sich aus Istlöhnen, Istpersonalstand und voraussichtlichen Tarifsteigerungen berechnen.

Fehlzeitenvergütungen als Bestandteil der Personalnebenkosten?

Streng genommen sollte als Lohn (Gehalt) nur der (das) auf die geplante Anwesenheitszeit entfallende Lohn (Gehalt) ausgewiesen werden. Lohn- bzw. Gehaltsanteile für bezahlte Fehlzeiten, wie Feiertage, Urlaub, Weiterbildung oder Krankheit sind Bestandteil der Personalnebenkosten und damit grundsätzlich auch als solche auszuweisen. Da die Aufteilung der Bruttovergütung in Anwesenheitsvergütung und bezahlte Fehlzeiten aufwändig ist und zu Abstimmungsproblemen führen kann, verzichten darauf jedoch die meisten Unternehmen.

In einem nächsten Schritt werden die Löhne in ihren fixen und in ihren variablen Anteil aufgelöst. Als Fixkosten werden die Löhne betrachtet, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft auch bei einer Beschäftigung der Kostenstelle von null anfallen. Die übrigen Löhne werden als variabel eingestuft. Im Unterschied zu den Löhnen werden die Gehälter in der Praxis fast immer als fixe Kosten geplant.

Verrechnung der Personalnebenkosten

Nach der Planung der Lohn- und Gehaltskosten werden die Personalnebenkosten geplant (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Weihnachtsge...

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