Der Lagebericht erfüllt eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber dem Leser, der darauf seine Entscheidungen aufbaut. Daher ist der Leser zu schützen. Diese Grundsätze muss der Lagebericht laut Gesetz erfüllen:

  • Grundsatz der Vollständigkeit
  • Grundsatz der Wahrheit
  • Grundsatz der Richtigkeit
  • Grundsatz der Wesentlichkeit
  • Grundsatz der Vorsicht
  • Grundsatz der Klarheit

Diese Grundsätze sind sicherlich nicht alle und nicht direkt auf einen üblichen Marketingbericht anwendbar. Dennoch kann der Lagebericht zu einem Marketinginstrument werden und gleichzeitig diese Grundsätze erfüllen. Deshalb ist hier eine ganz besondere Art von Marketing notwendig.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Prüfungsstandard IDW PS 350 (Prüfung des Lageberichts) festgehalten, dass im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen die Prüfung des Lageberichts den gleichen Standards unterliegt wie die Prüfung des Abschlusses selbst. Das schränkt die Verwendung des Lageberichts als Marketinginstrument ein. Eine Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer sollte frühzeitig erfolgen.

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