Um die notwendige Transparenz über die durch die Krise verursachten Ausgaben herzustellen, ist es wichtig, sich bereits im Rahmen der Planung Gedanken zu machen, ob es Aspekte gibt, die der Krisen-GuV zuzuordnen sind. Diese Werte müssen dann bottom-up geplant werden. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass die dafür benötigten Kontierungsobjekte zur Verfügung stehen und beplant werden können. Somit ist anschließend auch die Voraussetzung gegeben, dass im Rahmen einer separaten Krisen-GuV überprüft werden kann, ob die geplanten Krisenausgaben auch durch das geplante operative Geschäft abgedeckt werden können. Falls nicht können entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Diese können bspw. darin bestehen, Projekte zu verschieben oder zu stoppen bzw. Produktgruppen vom Markt zu nehmen oder Unternehmensbereiche der Beteiligungsgesellschaften zu schließen.

Diese Transparenz kann auch bei entsprechender Buchung über die jeweiligen Kontierungsobjekte im Ist-Reporting und demzufolge auch im Plan-Ist-Vergleich sichergestellt werden. Dazu müssen kontinuierliche Plan-Ist-Vergleiche durchgeführt werden und bei einer evtl. Überschreitung der durch die Krise verbunden Ausgaben Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Diese Gegenmaßnahmen können bis zu Schließungen einzelner Produkt- bzw. Unternehmensbereiche oder Beteiligungsgesellschaften gehen, um den langfristigen Unternehmenserhalt sicherzustellen.

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