Differenzierte Kostenstellen für Prozesskaskaden

Durch die Verrechnung der Kosten nach dem Beanspruchungsprinzip konnten die Zuschlagssätze drastisch reduziert werden, da für einen Großteil der anfallenden Prozesskosten Produktbezug hergestellt werden konnte. Z. B. sank dadurch der Fertigungsgemeinkostenzuschlag von 180 % auf 13,7 %. Durch die Einführung der 2. und 3. Prozesskaskade konnte zudem dem unterschiedlichen Auslegungs- und Konstruktionsaufwand der verschiedenen Produkte Rechnung getragen werden. Lediglich der Zuschlagssatz für die Verwaltungsgemeinkosten bleibt unverändert (30 %). Hierunter werden die Kosten für die Geschäftsführung, Controlling und weitere allgemeine Funktionen zusammengefasst. Vergleicht man nun die jeweiligen Stückkosten, ergibt sich das Bild in Abb. 9.

Abb. 9: Vergleich der beiden Kostenrechnungsverfahren

Die prozesskalkulierten Kosten für die Produktgruppen A bzw. B sind wesentlich geringer als bei der differenzierten Zuschlagskalkulation. Demgegenüber sind die kalkulierten Kosten für die Produktgruppe C nun wesentlich höher. Insbesondere bei den Produktgruppen A und C sind die Veränderungen dramatisch. Es wird deutlich, dass die durch die Zuschlagskalkulation ermittelten Zahlen die Ergebnisse verzerren und für eine transparente Steuerung des Geschäfts ungeeignet sind. Denn sie verschleiern die reale Profitabilität der Geschäfte und führen zu Fehlallokationen von Ressourcen, z. B. für Geschäftsentwicklung oder Investitionen. Mit der prozessorientierten Kostenrechnung wird die Kalkulation insgesamt deutlich verursachergerechter und damit hinsichtlich ihres Informationsgehalts verbessert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge