Die Aufwendungen, die keine Kosten darstellen, werden in der Literatur in drei Gruppen unterteilt:

1. Betriebsfremder Aufwand

Wenn keinerlei Bezug zur betrieblichen Leistung besteht, wird von betriebsfremdem Aufwand gesprochen. Darunter fällt z. B. eine Spende.

2. Außerordentlicher Aufwand

Außerordentlicher Aufwand wird zwar durch die betriebliche Leistungserstellung bedingt. Er ist jedoch in seiner Art außergewöhnlich. Die Einbeziehung in die Sachkosten würde ein verzerrtes Bild ergeben. Beispiele für den außerordentlichen Aufwand sind Verluste durch Diebstahl oder Sonderabschreibungen von Beteiligungen.

 
Praxis-Tipp

Außerordentliche Aufwendungen nicht in den Vergleich der Kostensituation vorangegangener Perioden einbeziehen

Der Vergleich der Kostensituation in Ihrem Unternehmen mit vorangegangenen Perioden darf die außerordentlichen Aufwendungen nicht einbeziehen. Der normale Geschäftsablauf wird eine Wiederholung dieser Aufwendungen nicht erwarten lassen. Das gilt im Übrigen auch für außerordentliche Erträge.

3. Bewertungsbedingter neutraler Aufwand

Eine weniger wichtige Rolle innerhalb der neutralen Aufwendungen spielt der bewertungsbedingte neutrale Aufwand. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um Kosten. Durch die Verrechnungsart entsprechen sie ihnen jedoch nicht. Ein Beispiel dafür sind Abschreibungen, die in der Bilanz höher sind als in der Kostenrechnung. Der Teil der Abschreibung, der in der Kostenrechnung behandelt wird, stellt Kosten dar. Der Teil, der darüber hinaus in der Bilanz, vielleicht aus steuerlichen Gründen, angesetzt wird, ist ein neutraler Aufwand.

Der neutrale Aufwand findet sich im Jahresabschluss nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder. Er wird im neutralen Ergebnis dargestellt, wo er den neutralen Erträgen gegenübergestellt wird.

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