Intrasegment-Beziehungen sind differenziert zu betrachten

Bei der Eliminierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Schuldenkonsolidierung kommt es vor, dass sich diese nicht in gleicher Höhe gegenüberstehen, was folglich zu Aufrechnungsdifferenzen führt. Die hierbei entstehenden Differenzen werden in echte und unechte Differenzen klassifiziert. Unechte Differenzen sollten bereits durch die IC-Abstimmung vermieden werden und sind im Vorfeld der Schuldenkonsolidierung zu korrigieren.

Behandlung von Differenzen

Bei der Umbuchung auftretender Differenzen können zwei grundsätzliche Vorgehensweisen identifiziert werden. Im ersten Fall wird die Aufrechnungsdifferenz in der ersten Periode erfolgswirksam, in den folgenden Perioden lediglich die Veränderung der Differenz gebucht. Der Teil der bereits verbuchten Differenz wird entsprechend im Vortrag berücksichtigt. In der zweiten Variante werden die in der ersten Periode erfolgswirksam gebuchten Differenzen in der Folgeperiode wieder storniert. Die Gesamtdifferenz wird anschließend neu eingebucht.

Während beide Fälle zum selben Ergebnis führen, besteht bei Variante zwei erfahrungsgemäß eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Eine weitere typische Herausforderung in der Schuldenkonsolidierung ist die Matrixkonsolidierung. Neben der Abbildung der Sicht über die Einzelgesellschaften, in der die IC-Beziehungen zwischen den konzerninternen Gesellschaften eliminiert werden, gilt es bei einer Matrixkonsolidierung, zusätzlich die Beziehungen zwischen den Geschäftsbereichen (z. B. Segmenten) zu berücksichtigen.

Abb. 1: Inter- vs. Intracompany-Beziehung – externe Sicht

Während IC-Beziehungen allgemein einen Vorgang zwischen zwei Konzerngesellschaften darstellen, kann derselbe Vorgang aus der Segmentsicht bzw. einer internen Managementsicht auch differenziert betrachtet werden, je nachdem, welchen Segmenten (Intersegment) diese Einheiten zugeordnet sind. Eliminiert man aus dieser Sicht segmentinterne Beziehungen (Matrix-Segmentkonsolidierung), so werden beispielsweise Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen zwei Konzerneinheiten aus demselben Segment (vgl. Abb. 2 (1)) eliminiert. Es besteht eine sog. Intrasegment-Beziehung. Im Gegensatz dazu steht die Intersegment-Beziehung, die einen Geschäftsvorfall bezeichnet, der zwischen zwei Einheiten aus verschiedenen Segmenten stattgefunden hat. Dieser wird anders als eine IC- bzw. Intrasegment-Beziehung nicht eliminiert, da aus der Segment- bzw. Managementsicht die Vorfälle innerhalb der einzelnen Segmente betrachtet werden (vgl. Abb. 2 (2)).

Abb. 2: Inter- vs. intracompany-Beziehung – Managementsicht

Aufgrund dieser Tatsache führt die reine Zusammenfassung der Segmente i. d. R. auch nicht direkt zum gleichen Konzernergebnis. Daher ist i. d. R. zusätzlich eine Überleitungsrechnung der Segmentkonsolidierung auf den legalen Konzernabschluss erforderlich.

Varianten

Im Rahmen der Matrixkonsolidierung können verschiedene Varianten unterschieden werden, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind. Je nach Ausprägung müssen die Daten entsprechend granular geliefert werden.

Abb. 3: Varianten einer Matrixkonsolidierung

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