Konzernstruktur determiniert Konzerncontrolling

Der Aufbau und die sich daran anschließenden Aufgaben und Funktionen des Konzerncontrollings stehen in starker Abhängigkeit zur Struktur und Art des Konzerns.

Liegt dem Konzern eine Holdingstruktur zu Grunde, kann diese im Wesentlichen in drei unterschiedliche Formen unterteilt werden. Hierzu zählen:

  • die Finanz-Holding,
  • die Management-Holding sowie
  • der Stammhauskonzern.

2.1 Finanz-Holding

Grundsätzlich strebt eine Finanz-Holding keine direkte Einflussnahme auf die operativen Geschäfte der (Tochter-)Gesellschaften an. Eine gewisse Nähe und Einfluss auf die Gesellschaft zu wahren, ist einer Finanz-Holding über die Besetzung von Kontrollgremien oder über Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlung möglich.

Controlling in der Finanz-Holding

Die zentrale Aufgabe des Controllings, bei der Einbettung in eine Finanz-Holding, kann in der Konsolidierung von Finanz- und Ergebnisgrößen (z. B. Return on Investment, Economic Value Added) und der darauf aufbauenden Berichterstattung an das Top-Management des Konzerns gesehen werden. Die eigenständige und losgelöste Durchführung des strategischen und operativen Controllings auf Ebene der Gesellschaften führt zwangsläufig zu einer gewissen Heterogenität, die in Kombination mit unterschiedlichen Marktgegebenheiten bspw. zu anderen Ansätzen im Planungsprozess oder in den Berichtsstrukturen führen kann.

Das Konzerncontrolling in diesem Umfeld ist im Verhältnis zu den anderen beiden erwähnten Holdingstrukturen eher schwach ausgeprägt. Insbesondere in einem stabilen Marktumfeld und bei einer sehr heterogenen Portfoliostruktur erscheint diese Organisationsform von Vorteil.[1]

[1] Vgl. Lube, 1997, S. 314.

2.2 Management-Holding

Eine Management-Holding greift intensiver in die Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaften ein, indem sie starken Einfluss auf das strategische Controlling nimmt. Der Zugriff auf das strategische Controlling – z. B. mittels einer Balanced Scorecard oder Strategy Map – ermöglicht es, einheitliche Ziele für den Konzern zu definieren. Im Gegensatz dazu sind die Tochtergesellschaften in der Ausgestaltung des operativen Controllings unabhängig vom Konzern. Aus diesem Grund besteht, wie auch bei einer Finanz-Holding, die Gefahr einer nicht ausreichenden Informationsbereitstellung für das Top-Management.

Controlling in der Management-Holding

Die Schwerpunktarbeit einer Abteilung "Konzerncontrolling", innerhalb einer Management-Holding, liegt nicht nur in den Bereichen der strategischen Planung und des damit verbundenen Risk- und Portfoliomanagements, sondern auch im Bereich des Beteiligungscontrollings.

Während die Hauptaufgabe des Beteiligungscontrollings in einer Koordinations- und Informationsfunktion gesehen wird, muss die Zielsetzung in der Planung darin bestehen, ein einheitliches Planungs- und Berichtswesen mit harmonisierten Deadlines für die einzelnen Tochtergesellschaften durchzusetzen. Die Einflussnahme und die definierten Schwerpunkte des Konzerncontrollings in einer Management-Holding entfalten insbesondere dann ihre Wirksamkeit, wenn die einzelnen Tochtergesellschaften annährend identische Kernkompetenzen aufzeigen.

2.3 Stammhauskonzern

Das von einem Stammhauskonzern, häufig auch als Operative Holding bezeichnet, etablierte Führungsverständnis bringt den höchsten Grad an Einfluss mit sich. Die Eingriffstiefe der Muttergesellschaft ist in diesem Fall am größten. Da der Konzern bzw. die Muttergesellschaft meist eigenständig am Markt tätig ist, beschränken sich Beteiligungen auf kleinere Gesellschaften, die meist nur eine ergänzende Funktion – z. B. im Rahmen des Produktionsprozesses – innehaben.[1] Die Vorteile des Stammhauskonzerns werden in der Nähe zum Markt und der Realisierung von Synergieeffekten gesehen. Da der Stammhauskonzern den größten Zentralisierungsgrad mit sich bringt, ist eine solche Organisationsform nur bei sehr homogenen Geschäftsbereichen sinnvoll.

Controlling im Stammhauskonzern

In einem Stammhauskonzern unterscheidet sich das Konzerncontrolling sehr geringfügig von einer Controlling-Einheit innerhalb eines einzelnen Unternehmens, das nicht aus mehreren rechtlich unabhängigen Einheiten besteht.[2] Zum Aufgabenfeld des Konzerncontrollings gehören sowohl die Informationsversorgung des Managements als auch die operative und strategische Steuerung des Konzerns.

[1] Vgl. Reichmann, 2011, S. 634.
[2] Vgl. Jung, 2014, S. 47.

2.4 Mischformen und Führungsanspruch

Die Übergänge zwischen einzelnen Konzernformen sind keineswegs starr, sondern können sehr stark verschwimmen. Unter der Berücksichtigung von Marktgegebenheiten oder des Wettbewerbsumfeldes kommt es häufiger vor, dass Konzerne einzelne Tätigkeiten auslagern und diese von Mutter- sowie allen Tochtergesellschaften genutzt werden können. Als Beispiel sei hier das, in den letzten Jahren immer populärer gewordene, Outsourcing von Verwaltungsfunktionen wie der Buchhaltung oder der IT zu nennen.[1]

Art der Holdingstruktur bestimmt Grad des Führungsanspruchs

In Ergänzung zu diesen Aspekten, können die drei beschriebenen Konzernarten – wie bereits zuvor kur...

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