Da es sich bei Kapitalgesellschaften um juristische Personen handelt, sind sowohl Privatentnahmen als auch Privateinlagen nicht möglich. Gesellschaften dieser Rechtsform haben keine Privatsphäre und damit keine Privatkonten.

 
Wichtig

Blick in die Zukunft! – Die Buchführungspflichtgrenze soll erhöht werden

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Wachstumschancengesetz" veröffentlicht, das – wie ein Jahressteuergesetz – sehr viele bedeutsame Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen enthält. Kaufleute, gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die für den einzelnen Betrieb einen Gesamtumsatz von mehr als 600.000 EUR im Kalenderjahr erzielen sind nach bisheriger Rechtslage verpflichtet, Bücher zu führen. Diese Betragsgrenze soll auf 800.000 EUR erhöht werden. Eine Buchführungspflicht entsteht auch ab einem Gewinn i. H. v. 60.000 EUR. Diese Betragsgrenze soll auf 80.000 EUR erhöht werden[1].

Die Neuregelung gilt, wenn das Gesetz so beschlossen wird, für Wirtschaftsjahre ab 2024.

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