Der Wettbewerb wird immer härter. Häufig ist der Wunsch, jeden Auftrag zu Vollkosten zu kalkulieren, längst nicht mehr realistisch. Wird dieses dennoch getan, gehen Aufträge und somit Marktanteile verloren oder aber der Markteintritt gelingt erst gar nicht. Unter Deckungsbeitragsgesichtspunkten hätte an dem verloren gegangenen Auftrag in aller Regel jedoch zumindest ein positiver Deckungsbeitrag erzielt werden können. Der Deckungsbeitrag hätte dazu beigetragen, die fixen Kosten zumindest zum Teil zu tragen. Diese Chance wurde nicht genutzt. Die fixen Kosten, die unabhängig von der Annahme eines Auftrags anfallen, müssen dennoch bedient werden. Die so genannte Fixkostenprogression tritt ein. Der Kostendruck wird höher und der nächste Auftrag muss noch rentabler sein, damit sämtliche Kosten gedeckt sind. Ergebnis: Es wird noch schwerer, Aufträge zu Vollkosten zu realisieren. Ein Kreislauf, der unterbrochen werden muss. Dies kann mit einer offensiven Nutzung der kurzfristigen Preisuntergrenze gelingen.

Die offensive Nutzung der kurzfristigen Preisuntergrenze setzt voraus, dass die Unternehmung über individuelle Zuschlags- und Verrechnungssätze verfügt. Diese müssen die Grenzwerte langfristige und kurzfristige Preisuntergrenze exakt anzeigen. Sollten diese Werte nicht vorhanden sein, läuft die Unternehmung Gefahr, durch die fehlende Möglichkeit der exakten Kalkulation nachhaltig Verluste zu erwirtschaften. Sind die Grenzwerte vorhanden, entsteht ein erheblicher Wettbewerbsvorteil, der von existenzieller Bedeutung sein kann.

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