Aus Sicht des Controllings werden Herstellkosten zur operativen Steuerung verwendet, um bspw. die Produktprofitabilität innerhalb einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung zu ermitteln oder die Produktivität eines Werks zu messen. Aus der Accounting-Perspektive liegt der Fokus auf der Legaldefinition der Herstellungskosten, d. h. den Bewertungsmaßstäben zur korrekten Bilanzierung des Vorratsvermögens.[1]
Aufgrund der unterschiedlichen Primärzwecke werden Produktkosten oftmals je Teildisziplin heterogen definiert. Unterschiede können dabei bspw. durch die Verwendung variierender Kostenrechnungsansätze (Plankosten- vs. Normal- und Istkostenansätze), durch unternehmensbezogene Bilanzierungsrichtlinien (Konservative Bilanzierung vs. Nutzung von Wahlrechten) sowie durch die Verwendung von kalkulatorischen Ansätzen oder Bilanzierungsverboten entstehen. Infolgedessen kommt es in der Unternehmenspraxis häufig zu Herausforderungen:
- Die laufende Produktbewertung erfolgt nach Controlling-Grundsätzen. Stichtagsbezogene, rechnungslegungskonforme Bestandsumbewertungen führen zu erfolgswirksamen Überleitungseffekten (sog. "Bridging-Positionen").
- Bestands- und GuV- sowie Steuerungsberichte sind nur mit erheblichem Abstimmaufwand überleitbar.
- Planungs-, Analyse- und Kontrollaufgaben (Governance) werden redundant ausgeübt.
- Verwendung komplexer und wartungsintensiver Programme, die auf Basis individueller Anforderungen eigenentwickelt wurden.
Die Annäherung von Herstell- und Herstellungskosten im Rahmen eines S4/HANA Projekts zu erwägen, bietet somit die Chance, methodische, prozessuale, organisatorische und technische Potenziale zu nutzen.
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