Aus Sicht des Controllings werden Herstellkosten zur operativen Steuerung verwendet, um bspw. die Produktprofitabilität innerhalb einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung zu ermitteln oder die Produktivität eines Werks zu messen. Aus der Accounting-Perspektive liegt der Fokus auf der Legaldefinition der Herstellungskosten, d. h. den Bewertungsmaßstäben zur korrekten Bilanzierung des Vorratsvermögens.[1]

Aufgrund der unterschiedlichen Primärzwecke werden Produktkosten oftmals je Teildisziplin heterogen definiert. Unterschiede können dabei bspw. durch die Verwendung variierender Kostenrechnungsansätze (Plankosten- vs. Normal- und Istkostenansätze), durch unternehmensbezogene Bilanzierungsrichtlinien (Konservative Bilanzierung vs. Nutzung von Wahlrechten) sowie durch die Verwendung von kalkulatorischen Ansätzen oder Bilanzierungsverboten entstehen. Infolgedessen kommt es in der Unternehmenspraxis häufig zu Herausforderungen:

  • Die laufende Produktbewertung erfolgt nach Controlling-Grundsätzen. Stichtagsbezogene, rechnungslegungskonforme Bestandsumbewertungen führen zu erfolgswirksamen Überleitungseffekten (sog. "Bridging-Positionen").
  • Bestands- und GuV- sowie Steuerungsberichte sind nur mit erheblichem Abstimmaufwand überleitbar.
  • Planungs-, Analyse- und Kontrollaufgaben (Governance) werden redundant ausgeübt.
  • Verwendung komplexer und wartungsintensiver Programme, die auf Basis individueller Anforderungen eigenentwickelt wurden.

Die Annäherung von Herstell- und Herstellungskosten im Rahmen eines S4/HANA Projekts zu erwägen, bietet somit die Chance, methodische, prozessuale, organisatorische und technische Potenziale zu nutzen.

[1] Vgl. § 255 Abs. 2 Satz 2–4 HGB; § 6 Abs 1b EstG, IAS 2.12; Beck'scher Bilanz-Kommentar, 2010, § 255 Abs. 2 Satz 2–4 HGB, Rn. 340–359.

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