Planung der Ressourcenpools

Im Rahmen der Prozessplanung (mit integrierter Projektplanung) wurden im vorangegangenen Kapitel alle Innovationsaktivitäten und der dafür erforderliche Ressourcenbedarf geplant. Dies vorausgesetzt kann es im Rahmen der Bereichsplanung keine weiteren Aktivitäten und Aufwände mehr geben. Welche Aktivitäten könnten auch noch existieren, die in keinem Geschäftsprozess und in keinem Projekt erscheinen würden. Aber was wird dann im Rahmen der Bereichsplanung geplant?

In vielen Unternehmen werden die (Innovations-)Kosten über die Kostenarten pro Kostenstelle geplant. Inhalte/Aktivitäten finden jedoch in Pro­zessen statt. Die Kostenstellen bzw. Bereiche planen dazu (nur) noch die vorzuhaltenden Ressourcen.

Die Ressourcenplanung plant aufgrund des zuvor ermittelten gesamten Ressourcenbedarfs die konkreten Mitarbeiter und ggf. weitere Ressourcen wie Maschinen, Räume etc. Im vorgenannten Beispiel führen rd. 34.000 Stunden Innovationsaufwand bei einer verfügbaren Arbeitszeit der Mitarbeiter pro Jahr von 1.500 Stunden zu rechnerisch 22,9 Personen. Nun gibt es in den jeweiligen Bereichen, z. B. der Konstruktion, auch noch weitere Prozesse, die die Ressourcen in Anspruch nehmen, z. B. die Auftragsbearbeitung. Aus der Summe aller Prozesse ergibt sich nun nicht nur der Aufwand für die Innovation. Der Gesamtaufwand des Unternehmens aus allen Prozessen führt zu Anforderungen an alle Kostenstellen. In den fachbezogenen Kostenstellen werden diese Mitarbeiter in Form eines Ressourcenpools vorgehalten. Und selbstverständlich sind alle verfügbaren Ressourcen mit allen benötigten Ressourcen abzustimmen.[1] Dies bezieht sich nicht nur auf die reine Kapazität, sondern auch auf die Qualifikationsstruktur der Mitarbeiter.

Sofern die benötigten Ressourcen für die Prozesse bzw. Projekte nicht in Quantität und Qualifikation bereitgestellt werden können, hat dies unmittelbare Rückwirkungen auf die Auswahl der Innovationsprojekte und auf die Intensität der laufenden Innovationsprozesse. Zunächst ist zu versuchen, durch eine zeitliche Reallokation die Ressourcenbedarfe der Innovationsaktivitäten zu entzerren. Sollte dies nicht zum Ziel führen, sind in der Reihenfolge der Maßnahmenwirkung, beginnend mit der geringsten Wirkung, Innovationsaktivitäten zu reduzieren. Da dies selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Erreichung der Marktziele hat, sind diese entsprechend zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Bei der Gestaltung des Projektportfolios der Innovationsprojekte können zudem Optimierungsrechnungen angestellt werden. In diese Portfoliobetrachtung sind dann auch solche Projekte einzubeziehen, die zwar keine Innovationsaktivitäten beinhalten, wohl aber dieselben Ressourcen nutzen. Damit umfasst die Optimierungsrechnung dann auch eine Verteilung der Ressourcen über die verschiedenen Projekttypen (bzw. Prozesstypen), z. B. auf Kundenprojekte und Entwicklungsprojekte.

[1] Vgl. hierzu auch Abb. 1.

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