Bei der Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG durch Datenfernübertragung ist die Berechnung des Pflanzen- und Flächenwerts anhand des Anbauverzeichnisses oder einer Flächenzusammenstellung in einer Fußnote im E-Bilanz-Datensatz darzulegen.[1]

[1] BMF, Schreiben v. 13.12.2022, IV C 7 – S 2163/21/10001 :002, BStBl 2022 I S. 1.673, zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024.

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